Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Vorgehensweise des Bundes bei der Abrechnung der "Coronahilfen Profisport" für rechtswidrig befunden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, bekamen zwei klagende Profivereine Recht, die sich gegen Rückforderungen bereits gewährter Hilfen gewehrt hatten (Zeit Online, 06.12.2024).
Das Förderprogramm "Coronahilfen Profisport" wurde während der Corona-Pandemie vom Bund aufgelegt, um Profi- und Semi-Profivereine, -verbände und -unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von fehlenden Ticketeinnahmen finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Eine Förderbedingung war, dass der jeweilige Verein im entsprechenden Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erwirtschaftete. Streitpunkt war die Berechnung dieses Gewinns. Das Bundesverwaltungsamt hatte bei der späteren Überprüfung pauschal alle anderen Coronahilfen als Einnahmen verbucht. Dadurch wurde bei den klagenden Vereinen ein Gewinn festgestellt, was zu Rückforderungen der bereits ausgezahlten Hilfen führte (Stern, 06.12.2024).
Das Verwaltungsgericht Köln entschied nun, dass diese pauschale Anrechnung anderer Coronahilfen als Einnahmen rechtswidrig ist. Laut den Förderrichtlinien dürfen andere Corona-Beihilfen nur dann angerechnet werden, wenn der jeweilige Förderzweck identisch ist. Diese Prüfung habe das Bundesverwaltungsamt jedoch unterlassen, so das Gericht (Mindener Tageblatt, 06.12.2024). Wie Recht und Politik (06.12.2024) berichtet, wurden die entsprechenden Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide des Bundesverwaltungsamts aufgehoben.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung eingelegt werden. Über diese würde dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden. Ähnliche Fälle von Unklarheiten bei der Rückforderung von Coronahilfen beschäftigen auch Gerichte in anderen Bundesländern. So mussten beispielsweise zwei Unternehmen aufgrund unklarer Formulare die erhaltenen Hilfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht zurückzahlen (SWR, 23.10.2024). Die Diskussion über die Rückzahlung von Coronahilfen ist weiterhin aktuell. Der Bayerische Rundfunk berichtet von Unternehmen, die Kritik an dem Verfahren üben (BR, 18.10.2024). Der Deutschlandfunk berichtet zudem von tausenden Klagen gegen die Rückforderungen der Coronahilfen, wobei die Betroffenen die unklare Regelung kritisieren (Deutschlandfunk, 20.07.2024).
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