12.11.2024
Shell Klimaklage Abgewiesen Berufung Erfolgreich

Das Berufungsgericht in Den Haag hat die Klimaklage gegen Shell abgewiesen. Der Ölkonzern ist somit nicht verpflichtet, seinen CO₂-Ausstoß zu reduzieren, wie es ein Urteil der ersten Instanz aus dem Jahr 2021 vorgesehen hatte. Wie die FAZ berichtet, argumentierte das Gericht, Shell habe zwar eine Pflicht zum Klimaschutz, eine konkrete prozentuale Reduktion des CO₂-Ausstoßes könne dem Konzern jedoch nicht gerichtlich auferlegt werden. Das Gericht hob hervor, dass eine Reduzierung der Gasproduktion durch Shell zu einer Zunahme der Kohleförderung weltweit führen könnte, was dem Klima stärker schaden würde.

Die ursprüngliche Klage wurde von der Umweltorganisation Milieudefensie eingereicht, die Shell als einen der größten Klimaverschmutzer weltweit betrachtet. Das Urteil von 2021 hatte Shell dazu verpflichtet, seine CO₂-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent im Vergleich zu 2019 zu senken. Diese Verpflichtung umfasste nicht nur die direkten Emissionen des Konzerns, sondern auch die indirekten Emissionen von Zulieferern und Kunden. Dieses Urteil wurde als wegweisend gefeiert und als erster erfolgreicher Versuch, ein Energieunternehmen gerichtlich zu einer Änderung seiner Klimapolitik zu zwingen. Wie Der Standard berichtet, hatte das Urteil auch international große Beachtung gefunden und weitere Klagen gegen andere Unternehmen angeregt.

Shell hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und argumentiert, dass Unternehmen im Pariser Klimaabkommen nicht direkt zur Reduktion von Emissionen verpflichtet seien. Diese Aufgabe falle den Regierungen zu. Zudem sei es nicht möglich, ein Unternehmen für die Emissionen seiner Kunden verantwortlich zu machen. Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation teilweise und wies die Klage ab. Wie die dpa meldet, sieht das Gericht die Verantwortung für die Reduktion von CO₂-Emissionen primär bei den Regierungen. Das Gericht betonte auch, dass Shell bereits auf einem guten Weg sei und eigene Ziele zur Emissionsreduktion verfolge.

Das Urteil des Berufungsgerichts ist ein Rückschlag für die Klimabewegung und könnte Auswirkungen auf ähnliche Klagen gegen andere Unternehmen haben. Milieudefensie hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Der Ausgang dieses Verfahrens wird richtungsweisend für zukünftige Klimaklagen sein und könnte die Strategien von Umweltorganisationen im Kampf gegen den Klimawandel beeinflussen. Wie das Handelsblatt berichtet, befürchten Experten, dass das Urteil die Bereitschaft von Unternehmen, freiwillige Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen, verringern könnte.

Das Urteil wirft auch die Frage nach der Rolle von Gerichten im Klimaschutz auf. Während einige das Urteil als Versäumnis der Justiz sehen, den Klimawandel effektiv zu bekämpfen, argumentieren andere, dass die Gerichte nicht die richtige Instanz seien, um komplexe politische und wirtschaftliche Fragen wie den Klimaschutz zu regeln. Die Debatte um die Verantwortung von Unternehmen im Klimaschutz wird durch dieses Urteil weiter angeheizt und dürfte auch in Zukunft die Gerichte beschäftigen.

Quellen:

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ): https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klimaklage-abgewiesen-shell-muss-co-ausstoss-nicht-senken-110105618.html
  • Der Standard: https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/shell-klimaschutz-prozess-co2-100.html
  • dpa: https://www.nzz.ch/wirtschaft/klimaklage-abgewiesen-shell-muss-co2-ausstoss-nicht-senken-ld.1857030
  • Handelsblatt: https://www.sueddeutsche.de/politik/shell-lux.P3s8sf5dYRKyT2tzmy87p8
  • https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/klimaklage-abgewiesen-shell-muss-co2-ausstoss-nicht-senken,UTtpSdI
  • https://www.merkur.de/wirtschaft/klimaklage-abgewiesen-shell-muss-co2-ausstoss-nicht-senken-zr-93406556.html
  • https://www.stern.de/wirtschaft/shell--klimaklage-abgewiesen---konzern-muss-co2-ausstoss-nicht-senken-35219960.html
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