Der Jahreswechsel und damit die Zeit der Feuerwerke steht bevor. Wie die „Zeit“ am 26.12.2024 berichtete, mahnt der Sozialminister die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, ausschließlich geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper zu benutzen. Die Verwendung ungeprüfter Pyrotechnik berge erhebliche Gefahren und könne zu schweren Verletzungen führen.
Auch die hessische Sozialministerin Heike Hofmann unterstrich laut einer Pressemitteilung ihres Ministeriums vom 23.12.2024 die Risiken im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Um Verletzungen und Sachschäden zu verhindern, sei der Kauf von geprüften Produkten unerlässlich. Sie erinnerte daran, dass Feuerwerkskörper in zwei Kategorien eingeteilt sind: F2 (beispielsweise Raketen) für Personen ab 18 Jahren und F1 (beispielsweise Wunderkerzen) für Personen ab 12 Jahren.
Laut Hofmann führen die Behörden in der Woche vor Silvester Kontrollen im Handel durch, um sicherzustellen, dass ausschließlich zugelassene pyrotechnische Artikel mit Prüfzeichen verkauft werden. Geprüftes Feuerwerk erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Kombination mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) hat die Kennnummer 0589. Ministerin Hofmann warnt ausdrücklich vor illegal importierten Produkten, Billigimporten und selbstgebautem Feuerwerk. Diese seien deutlich gefährlicher und könnten schwere Verletzungen wie Verbrennungen und Knalltraumata verursachen. Besitz und Gebrauch solcher Feuerwerkskörper seien strafbar.
Für die Verwendung von Feuerwerk gelten wichtige Sicherheitshinweise. So sollte Pyrotechnik nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Seniorenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden. Die genauen Abbrennzeiten können von den Kommunen geregelt werden. Vor dem Abbrennen sind die Anleitungen und Sicherheitshinweise zu beachten. Es gelten Sicherheitsabstände: mindestens ein Meter bei F1 und mindestens acht Meter bei F2. Raketen benötigen einen sicheren Stand, zum Beispiel in Getränkekästen, und dürfen niemals auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge gerichtet werden.
Feuerwerkskörper dürfen niemals in der Hand gezündet oder unkontrolliert geworfen werden. Blindgänger sollten nicht erneut angezündet, sondern mit Wasser übergossen und entsorgt werden. Vom Böllern unter Alkoholeinfluss wird dringend abgeraten. Haustiere sollten in der Silvesternacht im Haus bleiben, um sie vor Angst und Panik zu schützen.
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