19.10.2024
Bayerns Fischotterpolitik unter Beschuss: DUH fordert nachhaltige Alternativen statt Abschuss

Söder erlaubt Fischotter-Abschuss in ganz Bayern: Deutsche Umwelthilfe kritisiert neue Verordnung und bietet erneut gemeinsame Lösungssuche an

Einführung

Mit der ab morgen geltenden Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung gibt Bayern erneut den streng geschützten Fischotter zum Abschuss frei. Der Geltungsbereich wird sogar auf ganz Bayern ausgeweitet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diese Maßnahme scharf und bietet der bayerischen Regierung erneut die Suche nach gemeinsamen Lösungen an.

Hintergrund der Verordnung

Der Fischotter, wissenschaftlich als Lutra lutra bekannt, ist eine national und international streng geschützte Art. Obwohl er in den letzten Jahrzehnten durch intensive Artenschutzmaßnahmen wieder in Bayerns Gewässern Fuß fassen konnte, steht er nun erneut im Zentrum einer kontroversen Debatte. Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, den Abschuss des Fischotters in ganz Bayern zu erlauben, um die durch die Tiere verursachten Schäden in der Teichwirtschaft zu reduzieren.

Reaktion der Deutschen Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat diese Entscheidung scharf kritisiert. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnet die Maßnahme als "Wahlkampf auf Kosten des Artenschutzes". Die DUH argumentiert, dass der Abschuss des Fischotters weder für die Teichwirtschaft hilfreich noch rechtlich zulässig sei.

Rechtliche und Naturschutzbedenken

- Die DUH hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen diese Verordnung einzuleiten. - Der Fischotter steht unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Nr. 92/43/EWG. - Die Tötung dieser Tiere ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, die in § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes und Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie geregelt sind. - Die DUH weist darauf hin, dass die Verordnung handwerklich und inhaltlich unsauber sei, da keine ausreichende behördliche Prüfung im Einzelfall vorgesehen ist. - Eine jährliche Höchstzahl von Fischottern, die getötet werden dürfen, wird festgelegt, basiert jedoch nicht auf wissenschaftlich erhobenen Daten.

Wirtschaftliche Aspekte und Alternativen

Die bayerische Staatsregierung argumentiert, dass der Fischotter erhebliche Schäden in der Teichwirtschaft verursacht. Diese Meinung wird von der DUH nicht geteilt. Die DUH betont, dass der Abschuss von Fischottern nicht zur Reduzierung von Schäden führt, da freie Reviere schnell von anderen Tieren übernommen werden. Stattdessen fordert die DUH nachhaltige Lösungen: - Zäune - Ablenkteiche - Renaturierung natürlicher Gewässer - Finanzielle Förderprogramme

Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Die DUH betont, dass die bayerische Regierung sich für die Renaturierung natürlicher Gewässer einsetzen sollte. Dies würde nicht nur den Fischotter, sondern auch andere Tierarten schützen und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Teichwirtschaft beitragen.

Forderungen der DUH

Die DUH fordert: - Eine sofortige Aussetzung der Abschuss-Verordnung - Eine umfassende Prüfung aller Alternativen zur Tötung - Ein besseres Zusammenspiel von Teichwirtschaft und Naturschutz - Ein konsequentes Eintreten für den Schutz der Art und ihrer Lebensräume

Schlussfolgerung

Die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, den Fischotterabschuss zu erlauben, bleibt höchst umstritten. Während die Regierung die Maßnahme als notwendig für den Schutz der Teichwirtschaft sieht, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe die Entscheidung als unrechtmäßig und ineffektiv. Die DUH bietet erneut ihre Unterstützung bei der Suche nach nachhaltigen Lösungen an und hat rechtliche Schritte angekündigt, um den Schutz des Fischotters sicherzustellen. Die kommenden Monate werden zeigen, welche Ansätze zur Lösung dieses Konflikts führen können.
Weitere
Artikel