22.10.2024
Staatsgerichtshof Niedersachsen prüft Einsprüche zur Landtagswahl 2022

Niedersachsens Staatsgerichtshof prüft Einsprüche gegen Landtagswahl 2022

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof befasst sich am heutigen Tag mit zwei Einsprüchen gegen die Landtagswahl 2022. Im Zentrum der Verhandlungen steht die Frage nach der Gültigkeit der Wahl, aus der die SPD unter Ministerpräsident Stephan Weil als klarer Sieger hervorging. Mit Entscheidungen des Gerichts wird allerdings erst in einigen Wochen gerechnet. Der Landtag hatte beide Einsprüche bereits vor etwa einem Jahr einstimmig zurückgewiesen.

FDP-Mitglieder werfen AfD Unregelmäßigkeiten vor

Im ersten Verfahren, das um 10:00 Uhr beginnt, verhandelt der Staatsgerichtshof den Antrag zweier FDP-Mitglieder. Der ehemalige Landtagsabgeordnete Marco Genthe und sein Parteifreund Alexander Grafe werfen der AfD Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung ihrer Landesliste vor und fordern daher eine Wiederholung der Wahl. Die FDP hatte den Wiedereinzug in den Landtag bei der Wahl am 9. Oktober 2022 knapp verpasst.

Die Antragsteller stützen sich dabei auf Aussagen eines ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten, der in einem Interview behauptet hatte, AfD-Mitglieder hätten vor der Aufstellung der Landesliste vierstellige Beträge für einen aussichtsreichen Listenplatz auf ein Konto des damaligen stellvertretenden AfD-Landeschefs und heutigen Landesvorsitzenden Ansgar Schledde gezahlt. Delegierte der Aufstellungsversammlung hätten anschließend von diesem Konto, das als „Kriegskasse“ bezeichnet wurde, Zahlungen erhalten.

Wie die „Zeit“ berichtet, sollen Medienberichten zufolge vor der Landtagswahl 2022 unter anderem der aktuelle Fraktionsvorsitzende Klaus Wichmann, der parlamentarische Geschäftsführer Jens Brockmann, die Abgeordneten Dennis Jahn und Harm Rykena sowie Schledde selbst auf das besagte Konto eingezahlt haben. Die fünf Abgeordneten hatten die gegen sie erhobenen Vorwürfe im April zurückgewiesen. Sie räumten zwar ein, dass es private Zahlungen gegeben habe, diese seien jedoch nicht für Parteizwecke verwendet worden.

Mitte April wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover aufgrund eines Anfangsverdachts gegen einen AfD-Abgeordneten ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, Spendengelder nicht unverzüglich weitergeleitet und Ausgaben, die er für die Partei getätigt hatte, nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt zu haben.

Zweiter Einspruch betrifft Zuschnitt der Wahlkreise

Im zweiten Verfahren, das um 13:00 Uhr beginnt, wendet sich ein Antragsteller gegen den Zuschnitt der Wahlkreise. Dieser entspreche nicht mehr den tatsächlichen Bevölkerungsverhältnissen. Im östlichen Teil Niedersachsens seien die Einwohnerzahlen gesunken, während im Nordwesten des Landes deutlich mehr Menschen leben als noch im Jahr 2000. Diesem Umstand hätte mit einer entsprechenden Veränderung der Wahlkreise Rechnung getragen werden müssen, argumentiert der Antragsteller.

Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2024-10/22/staatsgerichtshof-verhandelt-anfechtungen-der-landtagswahl
  • https://www.sueddeutsche.de/panorama/niedersachsen-wahl-2022-staatsgerichtshof-verhandelt-anfechtungen-der-landtagswahl-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241022-930-266857
  • https://www.gn-online.de/niedersachsen/staatsgerichtshof-verhandelt-anfechtungen-der-landtagswahl-554303.html
  • https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Staatsgerichtshof-Muss-die-Landtagswahl-in-Niedersachsen-wiederholt-werden,landtagswahl5132.html
  • https://staatsgerichtshof.niedersachsen.de/startseite/
  • https://www.stern.de/gesellschaft/regional/niedersachsen-bremen/landtag--afd-waehlt-fraktionsvorstand---bothe-neu-dabei-35161862.html
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