Der Bundesrat wird heute voraussichtlich den vom Bundestag beschlossenen Steuerentlastungen und der Erhöhung des Kindergeldes zustimmen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, würde damit eine inflationsbedingte Steuererhöhung verhindert. Im Gegenzug müssen die Länder allerdings auf beträchtliche Einnahmen verzichten. Auch die Zeit berichtet in ihrem Artikel vom 20.12.2024 (https://www.zeit.de/news/2024-12/20/steuer-minus-und-kindergeld-plus-geben-die-laender-ihr-ok) über die bevorstehende Entscheidung.
Das Gesetz umfasst zwei zentrale Punkte: den Ausgleich der kalten Progression und die Stärkung der Familien. So soll das Kindergeld ab Januar um fünf Euro pro Monat auf 255 Euro angehoben werden. Nach Angaben des Haushaltsausschusses entstehen dem Staat dadurch Mehrkosten in Höhe von etwa 4,2 Millionen Euro. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung um vier Euro geplant, die zusätzliche Kosten von rund 3,3 Millionen Euro verursachen würde. Ergänzend dazu soll der Kinderfreibetrag zum Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro und im Jahr 2026 um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro steigen. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen wird ebenfalls ab Januar um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht. Berechnungen der Grünen zufolge ergibt sich für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro dadurch im kommenden Jahr eine Entlastung von 306 Euro.
Um der kalten Progression entgegenzuwirken, die dazu führt, dass inflationsbedingte Gehaltserhöhungen zu höheren Steuerabgaben führen, wird der Steuertarif angepasst. Der Grundfreibetrag steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro und soll 2026 auf 12.348 Euro angehoben werden. Die weiteren Eckwerte des Steuertarifs werden um 2,6 Prozent verschoben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst. Lediglich die Grenze für die Reichensteuer bleibt unverändert.
Die Anpassungen des Steuertarifs führen zu Mindereinnahmen für die Länder. Der Haushaltsausschuss prognostiziert Einnahmeverluste von rund 2,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr und fast 5,2 Milliarden Euro im Jahr 2026. Für Bund, Länder und Gemeinden zusammen werden Mindereinnahmen von fast 7,2 Milliarden Euro im nächsten Jahr und voraussichtlich von 13,5 bis 14,8 Milliarden Euro erwartet.
Das Institut der deutschen Wirtschaft betont, dass viele Haushalte trotz der Entlastungen im neuen Jahr weniger Netto vom Brutto haben werden. Gleichzeitig steigende Sozialabgaben könnten die Steuerentlastungen nicht vollständig ausgleichen. Ein Single mit einem Durchschnittseinkommen von 50.000 Euro brutto im Jahr würde demnach lediglich eine Nettoentlastung von 195 Euro erhalten. Auch Alleinerziehende profitieren nur geringfügig. Verheiratete Paare mit Kindern könnten hingegen je nach Einkommenshöhe mehr Netto vom Brutto erhalten.
Die steuerlichen Entlastungen werden voraussichtlich erst zeitversetzt spürbar sein, da die Umsetzung in der Verwaltung Zeit beansprucht. Die Erhöhung des Kindergeldes soll jedoch bereits im Januar ausgezahlt werden.