19.10.2024
Steuern clever nutzen beim Ferienjob

Steuern sparen nach dem Ferienjob

In den Sommerferien oder während der Semesterferien nutzen viele Schüler und Studenten die Gelegenheit, durch einen Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern. Diese Beschäftigungen können von Kellnern über Zeitungen austragen bis hin zu Babysitten reichen. Wie bei jeder Art von Einkommen sind auch die Verdienste aus Ferienjobs grundsätzlich steuerpflichtig. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Ferienjobber Steuern sparen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten können.

Steuerpflicht und Verdienstgrenzen

Die Steuerpflicht hängt in erster Linie vom Gesamteinkommen ab. Der Grundfreibetrag, der für das Jahr 2024 bei 11.604 Euro liegt, ist entscheidend. Verdient ein Schüler oder Student weniger als diesen Betrag, muss er keine Einkommensteuer zahlen. Bei einem Verdienst über diesem Betrag wird die Lohnsteuer fällig, die vom Arbeitgeber einbehalten wird.

Für Ferienjobs gibt es spezielle Regelungen, die es ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen steuerfrei zu arbeiten:

  • Verdienst von bis zu 538 Euro pro Monat ist steuerfrei, wenn der Job als Minijob gilt.
  • Bei kurzfristigen Beschäftigungen, die maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern, sind die Einkünfte ebenfalls steuerfrei, solange der Verdienst unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Arten von Ferienjobs

Ferienjobs können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, die unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben:

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst 538 Euro nicht überschreiten darf. In diesem Fall erfolgt in der Regel eine Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss keine Lohnsteuer zahlen und ist von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, es sei denn, er entscheidet sich, in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Kurzfristige Beschäftigung

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung, die nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauert, sind die Einkünfte ebenfalls steuerfrei, solange der Verdienst unter dem Grundfreibetrag bleibt. Diese Regelung ist besonders für saisonale Arbeiten in der Gastronomie oder im Einzelhandel von Bedeutung.

Midijob

Verdient ein Ferienjobber zwischen 538 Euro und 2.000 Euro pro Monat, handelt es sich um einen Midijob. Hierbei sind die Sozialversicherungsbeiträge gestaffelt, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer weniger Beiträge zahlen muss als bei einer regulären sozialversicherungspflichtigen Anstellung.

Steuererklärung und Rückerstattung

Wer in einem Ferienjob Steuern gezahlt hat, kann diese in der Regel durch die Abgabe einer Steuererklärung zurückholen. Dies gilt insbesondere für Studenten und Schüler, die oft unter dem Grundfreibetrag verdienen. Die Abgabe einer Steuererklärung ist notwendig, um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzufordern. Der Prozess kann durch Online-Tools wie WISO Steuer erleichtert werden, die eine benutzerfreundliche Anleitung bieten.

Wichtige Pauschalen

Ferienjobber können von verschiedenen Pauschalen profitieren, die dazu beitragen, die Steuerlast zu senken:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro
  • Sonderausgaben-Pauschale: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale für Sozialversicherungsbeiträge

Diese Pauschalen ermöglichen es, dass Ferienjobber auch dann keine Lohnsteuer zahlen müssen, wenn sie mehr als 538 Euro verdienen, solange sie insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleiben.

Auswirkungen auf Kindergeld und BAföG

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Ferienjobber beachten sollten, ist die Auswirkung ihres Verdienstes auf das Kindergeld und BAföG. Verdient ein Schüler oder Student mehr als 20 Stunden pro Woche oder überschreitet er die Einkommensgrenze von 520 Euro, kann dies dazu führen, dass das Kindergeld für die Eltern entfällt. Bei BAföG-Empfängern wird der Verdienst ebenfalls angerechnet, was zu einer Kürzung der Fördermittel führen kann.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ferienjobs eine hervorragende Möglichkeit für Schüler und Studenten sind, ihr Einkommen aufzubessern. Es ist jedoch wichtig, sich über die steuerlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten zur Rückerstattung von Steuern zu informieren. Durch kluge Planung und die Nutzung von Pauschalen können viele junge Arbeitnehmer sicherstellen, dass sie das Maximum aus ihrem Verdienst herausholen.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu konsultieren.

Quellen: FAZ, Buhl, LSTHV, Smartsteuer, Aktuell Verein.

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