Der Umgang mit Stadttauben in Limburg an der Lahn führt weiterhin zu heftigen Kontroversen und hat nun strafrechtliche Konsequenzen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sind nach einem Strafbefehl gegen eine 29-jährige Frau aus Rheinland-Pfalz wegen Beleidigung und Bedrohung des Limburger Bürgermeisters Marius Hahn (SPD) weitere Strafanträge anhängig. Insgesamt fünf Anzeigen wurden von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und städtischen Mitarbeitern erstattet, zwei davon richten sich gegen den Bürgermeister selbst. Das Amtsgericht Rockenhausen (Donnersbergkreis) verhängte gegen die Frau einen Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro (60 Tagessätze zu je 20 Euro). Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, hatte die Frau Hahn in einer E-Mail unter anderem als „ekelhaften, empathielosen Drecksack“ beschimpft und ihm gedroht. Die Zeit berichtete ebenfalls über den Vorfall.
Auslöser der Eskalation sind die Pläne der Stadt Limburg, die Taubenpopulation zu reduzieren. Ein Bürgerentscheid im Juni bestätigte einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Diskutiert wurde unter anderem eine Tötung der Tiere durch Genickbruch. Eine frühere Zählung ergab rund 700 Tauben in Limburg. Die Stadt hat eine erneute Zählung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse jedoch noch ausstehen. Das Ziel der Stadt ist eine Reduzierung auf 300 Tiere. Die Tierschutzgemeinschaft Gut Aiderbichl in Österreich hat sich bereit erklärt, 200 Tauben auf einem Gelände in der Oberpfalz aufzunehmen. Damit müssten nach aktuellem Stand rechnerisch immer noch etwa 200 Tauben getötet werden.
Das Limburger Stadttaubenprojekt, das den Bau spendenfinanzierter Taubenschläge und deren Betreuung favorisierte, reagierte empört auf die Ablehnung dieses Vorschlags durch die Stadt vor etwa zwei Monaten. Eine Sprecherin des Projekts betonte, man distanziere sich ausdrücklich von Beleidigungen und Gewaltdrohungen und stehe in keiner Verbindung zu derartigen Aktionen. Auf der Facebook-Seite des Projekts wird zu besonnenem und wertschätzendem Handeln aufgerufen.
Quellen:
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