Im Prozess um den Mord an einem Arzt in Wasserburg am Inn hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des 40-jährigen Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik gefordert. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sprach der Staatsanwalt vor dem Landgericht Traunstein von einem „Heimtücke-Mord“ und betonte, die Täterschaft des psychisch kranken Mannes sei zweifelsfrei erwiesen. Die ZEIT berichtet ebenfalls über den Prozess und die Forderung der Staatsanwaltschaft (https://www.zeit.de/news/2024-11/19/prozess-um-mord-an-arzt-endet).
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April diesen Jahres einen 64-jährigen Oberarzt vor der Klinik in Wasserburg mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Der Angriff ereignete sich, als der Arzt nach Dienstschluss zu seinem Auto ging. Laut Staatsanwaltschaft handelte der Beschuldigte unter dem Einfluss der Wahnvorstellung, dass Gift in die Nahrung gemischt werde. Wie dpa meldet, leide der Mann an paranoider Schizophrenie und habe zum Tatzeitpunkt einen akuten Schub gehabt.
Ein besonders emotionaler Moment im Prozess war die Aussage der Tochter des getöteten Arztes, die als Nebenklägerin auftrat. Unter Tränen wandte sie sich direkt an den Angeklagten und sprach von dem tiefen Verlust, den die Familie erlitten habe. Sie hoffe, so die Tochter laut dpa, dass der Täter eines Tages die Tragweite seiner Tat begreifen werde.
Das Urteil des Landgerichts Traunstein wurde noch am selben Tag, dem 19. November 2024, erwartet. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete über den Prozess und das zu erwartende Urteil (https://www.sueddeutsche.de/bayern/landgericht-traunstein-prozess-um-mord-an-arzt-staatsanwalt-fordert-unterbringung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241119-930-292608).