15.11.2024
Zukunft der Mietpreisbremse ungewiss

Das drohende Aus der Mietpreisbremse: Steigen die Mieten bald ungebremst?

Das Aus der Ampel-Koalition könnte das Ende der Mietpreisbremse bedeuten. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtet, hatte die Bundesregierung noch vor kurzem eine Verlängerung der Mietpreisbremse für angespannte Wohnungsmärkte geplant. Mit dem Scheitern der Koalition ist die notwendige Mehrheit im Bundestag für den Gesetzentwurf fraglich. Der Deutsche Mieterbund zeigt sich alarmiert. Präsident Lukas Siebenkotten befürchtet laut F.A.Z. „Angebotsmieten von 17 Euro je Quadratmeter und mehr“ in gefragten Wohngegenden, sollte die Mietpreisbremse tatsächlich auslaufen.

Die Mietpreisbremse wurde 2015 von der damaligen Großen Koalition eingeführt, um den Mietanstieg in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Sie wurde seither mehrfach verlängert und gilt aktuell bis Ende 2025. Die Regelung ermöglicht es den Bundesländern, die Miete für Neuvermietungen in bestimmten Gebieten zu deckeln. Über 400 Städte und Gemeinden haben davon Gebrauch gemacht.

Ohne neues Bundesgesetz würde die Mietpreisbremse 2026 auslaufen. Die Ampel-Koalition hatte eine Verlängerung bis Ende 2028 angestrebt. Der Städtetag warnt laut F.A.Z. vor den Folgen eines Auslaufens: Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy befürchtet, dass die Landesverordnungen „reihenweise auslaufen“ und die Mieten in betroffenen Städten stark steigen könnten. Die Mietpreisbremse sei ein wichtiger Baustein gegen stetig steigende Mieten.

Der Gesetzentwurf der Ampel, den der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Ende Oktober veröffentlichte, sah vor, dass die Miete bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Bundesländer hätten die angespannten Wohnungsmärkte in ihrem Gebiet per Rechtsverordnung festlegen können. Die F.A.Z. listet die aktuellen Gültigkeitszeiträume der bestehenden Verordnungen auf, die je nach Bundesland variieren.

Teile der Immobilienwirtschaft kritisieren die Mietpreisbremse. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, sieht im Auslaufen der Regelung laut F.A.Z. die Chance, den Wohnungsmarkt zu beleben und das Angebot an Mietwohnungen zu erhöhen. Er fordert neben der Abschaffung der Mietpreisbremse auch mehr Bauland, geringere Baukosten und ein einfacheres Mietrecht, um Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver zu gestalten.

Auch der Immobilienverband IVD lehnt die Verlängerung der Mietpreisbremse ab. Verbandsgeschäftsführer Christian Osthus argumentiert laut F.A.Z., die Regelung verhindere Investitionen im Neubau und sei verfassungsrechtlich bedenklich. Er bezweifelt zudem die Wirksamkeit der Mietpreisbremse für den Mieterschutz.

Lukas Siebenkotten vom Mieterbund betont laut F.A.Z. die Bedeutung einer gesetzlichen Deckelung der Mieten, um die Bezahlbarkeit von Wohnraum zu gewährleisten. Er befürchtet, dass ohne Mietpreisbremse renditeorientierte Investoren die Mieten in die Höhe treiben und viele Mieterhaushalte finanziell überlasten könnten.

Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten (erstmalige Nutzung nach dem 1. Oktober 2014), modernisierte Wohnungen und Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung. Sowohl Marco Buschmann als auch Helmut Dedy vom Städtetag sehen die Mietpreisbremse laut F.A.Z. nicht als Lösung für die Wohnungsknappheit, sondern lediglich als Instrument, um den Mietanstieg vorübergehend zu dämpfen. Dedy fordert von der neuen Bundesregierung Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Der GdW hofft, dass der Entwurf des Justizministeriums zur Mietpreisbremse als Grundlage für die neue Bundesregierung dienen kann. Der Entwurf sieht laut F.A.Z. neue Anforderungen für Landesregierungen vor, die die Mietpreisbremse wiederholt anwenden wollen. Sie müssen dann Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnungslage nachweisen.

Quellen:

Weitere
Artikel