Die rund 700.000 Beschäftigten der Gebäudereinigungsbranche können sich über eine Lohnerhöhung freuen. Wie die Zeit und die dpa übereinstimmend berichten, einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft in Köln in der vierten Tarifrunde der Lohnverhandlungen auf einen neuen Tarifvertrag. Dieser sieht über eine Laufzeit von zwei Jahren eine Erhöhung des Mindestlohns für Berufseinsteiger um insgesamt 11,1 Prozent vor. Konkret bedeutet dies eine Anhebung von derzeit 13,50 Euro auf 14,25 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2025. Ein weiteres Jahr später, zum 1. Januar 2026, steigt der Einstiegslohn dann auf 15 Euro. Die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaft nach einer Erhöhung um 22,2 Prozent auf 16,50 Euro in der untersten Lohngruppe konnte somit nicht durchgesetzt werden.
Auch für Fachkräfte der Branche gibt es eine Lohnerhöhung. Der Mindestlohn in dieser Gruppe steigt um 10,2 Prozent. Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der Tarif von 16,70 Euro auf 17,65 Euro und zum 1. Januar 2026 weiter auf 18,40 Euro. Die Auszubildenden profitieren ebenfalls von der Tarifeinigung. Ihre Vergütung steigt zum 1. Januar 2025 im ersten Lehrjahr von 900 auf 1.000 Euro, im zweiten Lehrjahr von 1.035 auf 1.150 Euro und im dritten Lehrjahr von 1.200 auf 1.300 Euro.
Die Forderung der Gewerkschaft nach einem 13. Monatseinkommen fand keinen Eingang in den neuen Tarifvertrag. Stattdessen vereinbarten die Tarifpartner Gespräche über einen möglichen Gewerkschaftsbonus ab dem Jahr 2027. Diese Gespräche sollen Ende 2025 beginnen.
Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), beschrieb die Verhandlungen als hart und verhärtet. Der erzielte Kompromiss trage den wirtschaftlich und politisch unsicheren Zeiten, den Interessen der Branche und der Sozialpartnerschaft Rechnung. Ulrike Laux, Verhandlungsführerin der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), bezeichnete die Einkommenssteigerung von über elf Prozent als gutes Ergebnis, wenngleich man sich durchaus mehr vorgestellt habe.
Die Gebäudereinigung zählt mit rund 700.000 Beschäftigten zu den beschäftigungsstärksten Handwerken in Deutschland. Die letzte Tariferhöhung erfolgte zum 1. Januar 2024. Wie Piepenbrock berichtet, war dies bereits die zweite Anpassung innerhalb von eineinhalb Jahren. Die Lohngruppen im Gebäudereiniger-Tarif reichen von ungelernten Arbeitskräften in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) bis zu Fachvorarbeitenden in der Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 9). Die Eingruppierung erfolgt anhand der überwiegend ausgeübten Tätigkeit und der Qualifikation. Der Mindestlohn in der Branche liegt mit 13,50 Euro pro Stunde (Lohngruppe 1) deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Wie PlanD in seinem Arbeitslexikon erläutert, gilt der Lohntarifvertrag für alle Betriebe in Deutschland, die der Gebäudereinigung zuzurechnende Tätigkeiten ausüben. Dies umfasst unter anderem die Reinigung von Innen- und Außenbauteilen, Verkehrsmitteln, Freiflächen sowie Dekontaminations- und Desinfektionsmaßnahmen.
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