17.12.2024
Trumps Einspruch im Schweigegeldverfahren Abgelehnt

Trumps Schuldspruch im Schweigegeld-Prozess bestätigt

Der gewählte US-Präsident Donald Trump ist mit seinem Einspruch gegen das Urteil im New Yorker Schweigegeld-Prozess gescheitert. Richter Juan Merchan bestätigte den Schuldspruch, wie unter anderem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet. Trumps Anwälte hatten argumentiert, dass US-Präsidenten aufgrund eines Urteils des Obersten Gerichtshofs weitreichende Immunität für Handlungen während ihrer Amtszeit genießen. Richter Merchan erklärte jedoch, diese Regelung sei hier nicht relevant, da die Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin vor Trumps erster Amtszeit (2017-2021) stattfanden und somit Handlungen als Privatperson darstellen. Ein weiterer Einwand der Verteidigung, Aussagen von Mitarbeitern des Weißen Hauses hätten die Integrität des Prozesses beschädigt, wurde ebenfalls zurückgewiesen (ZEIT online, 17.12.2024; Tagesschau, 17.12.2024).

Trumps Anwälte geben jedoch nicht auf und haben ein weiteres Verfahren angestrengt. Gemäß bnn.de vom 17. Dezember 2024 berufen sie sich darin auf die Begnadigung von Hunter Biden durch seinen Vater, Präsident Joe Biden. Sie argumentieren, Trump sei Opfer eines ähnlichen "politischen Theaters" geworden, was den Schuldspruch nichtig mache. Über diesen Antrag ist noch keine Entscheidung gefallen. Trump wurde im Mai in 34 Anklagepunkten schuldig befunden, Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit der Zahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels gefälscht zu haben (Tagesspiegel, 26.06.2024). Es war das erste Mal in der US-Geschichte, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde. Sollte der Schuldspruch rechtskräftig werden, wäre Trump der erste US-Präsident, der als verurteilter Straftäter regiert.

Im Zentrum des Prozesses stand die illegale Verschleierung von 130.000 Dollar Schweigegeld an die Pornodarstellerin, das nach Ansicht des Gerichts Trump Vorteile im Wahlkampf 2016 verschaffen sollte. Wann das Strafmaß verkündet wird, ist noch offen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich bereit, die Verkündung bis nach dem Ende von Trumps zweiter Amtszeit im Jahr 2029 zu verschieben (Basler Zeitung online, 19.11.2024). Eine Verkündung vor seiner Amtseinführung am 20. Januar erscheint unwahrscheinlich. Trump droht im schlimmsten Fall eine mehrjährige Haftstrafe, wahrscheinlicher sind jedoch Bewährungsstrafe oder Geldstrafe. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 6. September 2024, dass die Strafmaßverkündung auf den 26. November verschoben wurde, um den Eindruck einer Einflussnahme auf die Präsidentschaftswahl zu vermeiden.

Wie das ZDF am 28. Mai 2024 berichtete, konzentrierten sich die Schlussplädoyers im Prozess auf die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Michael Cohen, Trumps ehemaligen Anwalt. Die Verteidigung versuchte, Cohens Aussagen zu diskreditieren, während die Staatsanwaltschaft die Beweislage detailliert präsentierte.

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