Am Freitagvormittag, den 8. November 2024, ereignete sich auf der Bundesstraße 27 bei Zellingen im Landkreis Main-Spessart ein schwerer Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Polizeifahrzeugs und zweier weiterer Pkw. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wurden drei Personen schwer verletzt.
Zum Unfallzeitpunkt begleitete die im Polizeifahrzeug befindliche Beamtin einen Krankenwagen auf dem Weg ins Bezirkskrankenhaus Lohr. Wie die Zeit berichtet, stieß das Polizeifahrzeug aus bisher ungeklärten Gründen mit einem entgegenkommenden Mercedes zusammen. Ein weiterer Pkw, ein VW, der hinter dem Polizeifahrzeug fuhr, wurde ebenfalls in den Unfall verwickelt.
Der 62-jährige Fahrer des Mercedes, die 42-jährige Fahrerin des VW und die Polizeibeamtin, die sich alleine im Streifenwagen befand, erlitten schwere Verletzungen. Alle drei wurden nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Für die Dauer der Unfallaufnahme musste die B27 in beide Richtungen voll gesperrt werden. Die örtlichen Feuerwehren unterstützten die Polizei bei den Maßnahmen vor Ort. Die drei Unfallfahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an und werden, wie in solchen Fällen üblich, aus Neutralitätsgründen von der Polizeiinspektion Karlstadt geführt. Ob das Polizeifahrzeug zum Unfallzeitpunkt Blaulicht und Martinshorn eingesetzt hatte, ist Gegenstand der Untersuchungen. Es wird geprüft, inwieweit die Sonderrechte der Polizei im Einsatz gemäß § 35 StVO eine Rolle spielten und ob die beteiligten Fahrer ihre Sorgfaltspflicht im Sinne von § 38 StVO erfüllt haben.
Ähnliche Unfälle mit Polizeifahrzeugen werfen immer wieder Fragen nach der Haftung auf. Während die Polizei im Einsatz Sonderrechte genießt, besteht gleichzeitig die Pflicht zur Rücksichtnahme und Vermeidung von Gefährdungen. Wie der Bußgeldkatalog erläutert, können auch Polizeibeamte bei einem Unfall haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Die Schadensregulierung erfolgt in der Regel über die Haftpflichtversicherung der jeweiligen Dienststelle bzw. des Landes.
Auch Bussgeldkatalog.net betont, dass bei Unfällen mit Polizeifahrzeugen im Einsatz die individuellen Umstände des jeweiligen Falles genau geprüft werden müssen. Nicht immer trägt der Fahrer des anderen Fahrzeugs die alleinige Schuld. Es gilt abzuwägen, ob die Polizeibeamten ihre Sonderrechte unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt haben.
Der MDR berichtete kürzlich über weitere Unfälle mit Polizeifahrzeugen in Sachsen-Anhalt, unter anderem in Halle (MDR Sachsen-Anhalt) und Naumburg (MDR Sachsen-Anhalt). Diese Fälle zeigen, wie komplex die Sachverhaltsaufklärung bei Unfällen mit Einsatzfahrzeugen sein kann.
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