Ein 30-jähriger Mann wurde vom Landgericht Oldenburg zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags mit verminderter Schuldfähigkeit verurteilt. Wie der NDR berichtet, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann seine Ex-Freundin mit 98 Messerstichen getötet hat. Der Vorfall ereignete sich im Juni des Vorjahres in der Wohnung des Mannes in Vechta. Zum Tatzeitpunkt stand der Verurteilte unter Alkoholeinfluss.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann Mord vorgeworfen. Im Plädoyer forderte sie jedoch, wie der NDR berichtet, eine zehnjährige Haftstrafe wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Die Nebenklage plädierte für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Zeit berichtet ebenfalls über den Fall und erwähnt den Mordversuch.
Der Angeklagte hatte die Tat bereits zum Prozessauftakt Mitte Dezember gestanden. Laut NDR gab er an, sich nicht bewusst gewesen zu sein, wie oft er zugestochen hatte. Auf dem Körper der 23-jährigen Frau aus Rheda-Wiedenbrück wurden mindestens 98 Stich- und Schnittverletzungen gezählt. Der Angeklagte hatte selbst den Notarzt gerufen, der jedoch nur noch den Tod der Frau feststellen konnte.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Täter seine Ex-Freundin für die Trennung bestrafen wollte. Der NDR zitiert die Staatsanwaltschaft, die diese Motivation für die Tat sieht. Der Prozess fand unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit statt und wirft Fragen nach den Hintergründen der Tat auf.
Der Fall zeigt die tragischen Folgen von Beziehungstaten und die Komplexität der juristischen Aufarbeitung solcher Fälle. Die unterschiedlichen Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verdeutlichen die Schwierigkeit der Urteilsfindung in solch emotional aufgeladenen Verfahren.
Quellen:
- NDR