September 21, 2024
Ungeklärte Corona-Hilfen: Unternehmen stehen vor doppelten Herausforderungen

Rückzahlungen drohen: Corona-Hilfen: Noch steht jede vierte Abrechnung aus

München - Kurz vor dem Fristende am 30. September 2024 stehen in Bayern noch rund 70.000 Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfen des Bundes aus. Bis zum 17. September waren bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern lediglich 211.345 Schlussabrechnungen eingegangen, während insgesamt 281.590 Abrechnungen erwartet werden. Die IHK äußerte, dass zwar täglich mehr Schlussabrechnungen eingereicht werden, jedoch noch viel Arbeit vor den Unternehmen liege und die Zeit dränge.

Die Schlussabrechnungen stellen die zweite Stufe im Verfahren dar. In der ersten Stufe wurden die Anträge auf Basis prognostizierter Umsatzzahlen eingereicht und die Hilfen ausgezahlt. Nun müssen die Antragsteller ihre tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbrüche nachweisen. Je nach Ergebnis kann es zu Nachzahlungen, Rückzahlungen oder Bestätigungen der Hilfen kommen. Bislang wurden etwa 75.000 Schlussabrechnungen final bearbeitet, wobei knapp 95 Prozent der Anträge bewilligt wurden. In 24,5 Prozent der Fälle mussten die Antragsteller Geld zurückzahlen, während in 37,5 Prozent die Zahlungen bestätigt wurden und in 38 Prozent der Fälle Nachzahlungen erforderlich waren.

Die IHK erläuterte, dass verschiedene Gründe für die fehlenden Anträge verantwortlich sein könnten. So könnte es sein, dass viele prüfende Dritte in der Schlussphase ihre Abrechnungen noch einreichen. Zudem gibt es Fälle, in denen Unternehmen nicht mehr existieren oder der prüfende Dritte nicht mehr für die Mandanten tätig ist. Die genaue Summe, um die es bei den 70.000 fehlenden Schlussabrechnungen geht, ist der IHK nicht bekannt, jedoch wird vermutet, dass es sich überwiegend um kleinere Beträge handelt. In der Regel wurden Anträge auf hohe Fördersummen über Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder große Steuerbüros eingereicht, die auch die Schlussabrechnung durchführen.

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen endet am 30. September 2024. Unternehmen, die bis dahin keine Abrechnung einreichen, müssen gemäß den Förderrichtlinien des Bundes die gesamte Summe samt Zinsen zurückzahlen. Dies könnte für viele Unternehmen, die während der Pandemie auf staatliche Unterstützung angewiesen waren, eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Die Corona-Hilfen wurden während der Pandemie eingeführt, um Unternehmen und Selbstständigen bei den finanziellen Schwierigkeiten zu helfen, die durch die Lockdowns und Einschränkungen verursacht wurden. In den Jahren der Coronakrise wurden insgesamt rund 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für Programme wie die November-, Dezember- und Neustarthilfe an betroffene Unternehmen ausgezahlt. Die Auszahlung der finanziellen Hilfen erfolgte in der Regel unter Vorbehalt und war vielfach an eine Schlussabrechnung gekoppelt. Das bedeutet, dass Unternehmen, deren tatsächlicher Umsatzrückgang geringer ausfiel als bei der Antragstellung geschätzt, mit Rückforderungen rechnen müssen.

Die IHK hat betont, dass es wichtig ist, alle erforderlichen Unterlagen und Abrechnungen fristgerecht einzureichen, um mögliche Rückzahlungen zu vermeiden. Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, die Schlussabrechnungen rechtzeitig vorzulegen, sollten sich umgehend mit ihren Prüfern oder Steuerberatern in Verbindung setzen, um Lösungen zu finden.

Die Situation verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen viele Unternehmen konfrontiert sind, während sie sich von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie erholen. Die Unsicherheit über Rückzahlungen und die Notwendigkeit, die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse nachzuweisen, könnte für viele Betriebe eine zusätzliche Belastung darstellen.

Insgesamt zeigt sich, dass trotz der umfangreichen Hilfsmaßnahmen während der Pandemie die Nachwehen für viele Unternehmen weiterhin spürbar sind. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, wie viele Unternehmen tatsächlich Rückzahlungen leisten müssen und welche finanziellen Folgen dies für sie haben wird.

Die IHK appelliert an alle betroffenen Unternehmen, die Fristen einzuhalten und die notwendigen Schritte zur Einreichung ihrer Schlussabrechnungen zu unternehmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Quellen: dpa, IHK für München und Oberbayern

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