25.11.2024
Urteil im DHKP-C-Prozess Düsseldorf

Drei DHKP-C-Funktionäre in Düsseldorf verurteilt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat drei Funktionäre der verbotenen linksextremen Organisation DHKP-C wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, erhielten die Angeklagten Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Die ZEIT berichtete ebenfalls über den Prozessausgang ("Bis zu fünf Jahre Haft für DHKP-C-Funktionäre", 25. November 2024).

Ein 60-jähriger Mann wurde zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, eine 43-jährige Frau zu fünf Jahren und ein 38-jähriger Mann zu drei Jahren und drei Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige als Regionsverantwortlicher der DHKP-C für Süddeutschland tätig war. Die 43-Jährige arbeitete laut Gericht im zentralen Pressebüro der DHKP-C in Amsterdam und später in einer hochrangigen Position in Deutschland. Der 38-Jährige war demnach für die Region Nord (Hamburg, Bremen und Berlin) zuständig.

Die DHKP-C ist eine linksextreme Gruppe, die in der Türkei, den USA und der Europäischen Union als terroristische Organisation eingestuft ist. Sie wird für eine Reihe von Terroranschlägen in der Türkei verantwortlich gemacht, darunter die Geiselnahme eines Staatsanwalts in Istanbul im Jahr 2015, bei der der Staatsanwalt und zwei Geiselnehmer ums Leben kamen. Die DHKP-C bekannte sich auch zu einem Selbstmordanschlag auf die US-Botschaft in Ankara im Februar 2013, bei dem ein türkischer Wachmann getötet und vier weitere Personen verletzt wurden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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