Ein inhaftierter Mann hat sich erfolgreich gegen seine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt gewehrt. Wie die Zeit berichtet, gab der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde des Mannes statt. Das Gericht sah sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt.
Der Gefangene war in eine andere JVA verlegt worden und hatte sich dagegen in einem Eilverfahren an das Landgericht Dortmund gewandt. Seine Argumentation: Er könne sein Fernstudium nicht fortsetzen. Das Landgericht wies seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück. Die Begründung erschloss sich der Kammer nicht. Ein Erfolg des Antrags nähme außerdem die Hauptsache vorweg.
Die Karlsruher Richter entschieden nun, dass das Landgericht die erforderliche Abwägung von Interessen unterlassen habe und somit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz nicht gerecht geworden sei. Es hätte beispielsweise geprüft werden müssen, ob die Gefahr besteht, dass Rechte des Gefangenen vereitelt oder zumindest wesentlich erschwert werden. Der Beschluss wurde aufgehoben und die Sache nach Dortmund zurückverwiesen.
Quelle: https://www.zeit.de/news/2024-10/23/gefangener-mit-verfassungsbeschwerde-erfolgreich