Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wird am Montag über eine für den 7. Oktober in Frankfurt angemeldete propalästinensische Demonstration entscheiden. Wie eine VGH-Sprecherin mitteilte, wird die Entscheidung am Vormittag erwartet. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt das von der Stadt verhängte Verbot der Kundgebung als rechtswidrig eingestuft. Die Stadt hatte daraufhin den VGH angerufen.
Das Verwaltungsgericht argumentierte, die Stadt verkenne die Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Sie könne das Verbot nicht allein mit dem Datum begründen, dem Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs. Ein Eilantrag der Demo-Veranstalter hatte daher Erfolg.
Die Stadt Frankfurt hatte das Verbot unter anderem mit der Befürchtung begründet, es könne zu Straftaten wie Volksverhetzung, Aufrufen zu Straftaten sowie israelfeindlichen und antisemitischen Äußerungen kommen. Die öffentliche Sicherheit sei nach den erkennbaren Umständen unmittelbar gefährdet. Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) bezeichnete die Anmeldung der Demonstration als «extreme Provokation».
Am 7. Oktober 2023 hatten islamistische Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen von Gaza aus Israel überfallen. Bei den Angriffen wurden rund 1.200 Menschen getötet und etwa 240 in den Gazastreifen verschleppt. Israel reagierte mit harten Gegenangriffen.
Die Kundgebung war mit dem Titel «Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit» angemeldet worden. Wie die Zeit berichtet, war es bei ähnlichen Demonstrationen in der Vergangenheit oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen, nachdem die Stadt Verbote ausgesprochen hatte. Die Kundgebungen waren von verschiedenen Instanzen bis kurz vor Beginn abwechselnd erlaubt und verboten worden.
Quelle: https://www.zeit.de/news/2024-10/06/verwaltungsgerichtshof-entscheidet-ueber-pro-palaestina-demo