19.12.2024
VW-Manager klagen wegen mutmaßlicher Gesundheitsgefährdung in Fahrzeugen

Millionenklagen von zwei VW-Managern

Zwei Führungskräfte des Volkswagen-Konzerns haben Klage gegen ihren Arbeitgeber eingereicht und fordern insgesamt rund 7,5 Millionen Euro Schadenersatz. Wie das Arbeitsgericht Braunschweig bekannt gab, begründen die Kläger ihre Forderung mit internen Hinweisen auf angebliche Missstände, die zu Druck und Benachteiligung geführt hätten. Die „Zeit“ berichtete darüber am 19. Dezember 2024 und das Arbeitsgericht bestätigte die Informationen.

Die „Braunschweiger Zeitung“ berichtet, dass es sich bei den gemeldeten Unregelmäßigkeiten um gesundheitsgefährdende Substanzen im Fahrzeuginneren von VW-Modellen handeln soll. Darüber hinaus sollen die Manager Lücken in der Dokumentation der verwendeten Materialien aufgedeckt haben. VW sei dem Bericht zufolge oft nicht in der Lage, die Materialherkunft nachzuweisen. Diese Informationen wurden laut verschiedenen Medienberichten auch von der dpa verbreitet.

Nach Angaben des Arbeitsgerichts weist Volkswagen die Vorwürfe zurück und bestreitet die Anspruchsgrundlage für Schadenersatz. Zwei Gütetermine am Donnerstag blieben ohne Ergebnis. Eine Stellungnahme des Konzerns liegt aktuell nicht vor. Das Gericht hat einen möglichen Kammertermin für Juni 2025 ins Auge gefasst.

Die beiden Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sie gaben an, die mutmaßlichen Verstöße verschiedenen Behörden gemeldet zu haben, darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Landeskriminalamt (LKA) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

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