25.11.2024
Waffenverbot an Hamburger Verkehrsachsen über Weihnachten und Silvester

Waffenverbot an Hamburger Bahnhöfen und in S-Bahnen tritt in Kraft

Die Bundespolizei hat ein Waffenverbot an mehreren Hamburger Bahnhöfen und in allen S-Bahnlinien erlassen. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/25/waffenverbot-an-bahnhoefen-und-in-s-bahnen-ist-wirksam) am 25. November 2024 berichtete, betrifft die Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover den Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor. Das Verbot umfasst neben Schusswaffen auch Messer und andere gefährliche Gegenstände. Zusätzlich zum Waffenverbot ist es untersagt, Feuerwerkskörper an den genannten Orten mitzuführen und abzubrennen. Dieses Verbot gilt vom 31. Dezember, 0.00 Uhr, bis zum 1. Januar, 12.00 Uhr. Als Begründung für die Maßnahmen führt die Bundespolizei die allgemeine Kriminalitätslage sowie den erhöhten Alkoholkonsum auf Weihnachtsmärkten und an Silvester an. Ähnliche Regelungen wurden, wie die Zeit am 21. November 2024 (https://www.zeit.de/news/2024-11/21/bundespolizei-verbietet-waffen-an-bahnhoefen-und-in-s-bahnen) berichtete, auch in anderen Städten erlassen. Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion erklärte, die Änderung des Waffengesetzes im Herbst habe Auswirkungen auf die bestehenden Verbotszonen. Die Verfügung diene auch als Überbrückung, bis die Umsetzung der neuen Regeln geklärt sei. N-tv (https://www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-schleswig-holstein/Waffenverbot-an-Bahnhoefen-und-in-S-Bahnen-ist-wirksam-article25384252.html) berichtete ebenfalls am 25. November 2024 über das Waffenverbot und betonte den zeitlich begrenzten Charakter der Maßnahme, die explizit auf die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel abzielt. Das Hamburger Abendblatt (https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article407738002/sicherer-advent-in-hamburg-waffenverbot-an-bahnhoefen-und-zuegen.html) fragte am 21. November 2024, ob das Waffenverbot für eine sichere Weihnachtszeit in Hamburg sorgen könne. Der Artikel weist darauf hin, dass das Verbot von Ende November bis Neujahr gelten soll. Auch in Bayern wurden ähnliche Maßnahmen ergriffen. Der Merkur (https://www.merkur.de/bayern/bahnhoefen-in-bayern-fuer-die-adventszeit-bundespolizei-verschaerft-waffenregeln-an-93427217.html) berichtete am 24. November 2024 über verschärfte Waffenregeln an bayerischen Bahnhöfen während der Adventszeit. Ziel sei es, das Sicherheitsgefühl in der Vorweihnachtszeit zu erhöhen. Die Diskussion um die Rechtmäßigkeit solcher Allgemeinverfügungen ist nicht neu. Die Humanistische Union (https://hpd.de/artikel/verbot-durch-bundespolizei-war-rechtswidrig-16572) berichtete am 7. März 2019 über ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das eine ähnliche Allgemeinverfügung der Bundespolizei für rechtswidrig erklärt hatte. Damals wurde das Mitführen von "gefährlichen Werkzeugen" auf bestimmten Bahnhöfen und S-Bahn-Strecken in Berlin verboten. Das Gericht argumentierte unter anderem, der Begriff des "gefährlichen Werkzeugs" sei zu unbestimmt. Das Tageblatt (https://www.tageblatt.de/Nachrichten/Waffenverbot-an-Bahnhoefen-und-in-S-Bahnen-ist-wirksam-619741.html) berichtete ebenfalls über das in Kraft getretene Waffenverbot.
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