Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz drängt auf eine zeitnahe Entscheidung über den von ihm initiierten Antrag für ein Verbot der AfD. Wie Wanderwitz gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ erklärte, befinde sich das Verfahren „auf der Zielgeraden“. Bereits kommende Woche soll der fraktionsübergreifend erarbeitete Antragsentwurf in der Unionsfraktion beraten werden. Auch die anderen demokratischen Fraktionen wollen sich laut Wanderwitz in den kommenden Tagen mit dem Thema befassen.
Sollte der Antrag wie geplant eingebracht werden, rechnet Wanderwitz mit einer Entscheidung des Bundestags noch in diesem Jahr – möglicherweise im Dezember oder im Januar nach der Weihnachtspause. Der CDU-Politiker bekräftigte sein Ziel, den Verbotsantrag noch in der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden.
Nach einer Zustimmung des Bundestags läge das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Wanderwitz schätzt die Dauer des Verfahrens auf „anderthalb bis vier Jahre“, womit eine Entscheidung vor der Bundestagswahl 2025 unwahrscheinlich ist. Die AfD wäre somit zunächst nicht von der Wahl ausgeschlossen.
Wanderwitz begründet den Vorstoß für ein Verbotsverfahren mit der aus seiner Sicht aggressiven Haltung der AfD gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. „Die Partei lehnt unsere freiheitliche, demokratische Ordnung ab, greift sie aggressiv an“, so Wanderwitz gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“. Während andere Parteien auf dem Fundament der Verfassung arbeiten würden, „hämmert die AfD mit dem Presslufthammer 24 Stunden daran“, so der CDU-Politiker. Die Partei sei „nicht an praktischer Politik interessiert, sondern an Krawall“.
Ein Verbot der AfD würde ihren Anhängern laut Wanderwitz „die demokratische Hausordnung dieses Landes klar aufzeigen“. Es sei zwar nicht verboten, rechtsradikal zu sein, „ein Grundrecht darauf, rechtsradikale Parteien in den Parlamenten zu haben, gibt es aber nicht“, so der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung.
Wanderwitz hatte den Verbotsantrag gemeinsam mit Abgeordneten verschiedener Fraktionen ausgearbeitet. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, insbesondere aus den Reihen der Regierungsparteien. So äußerten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt skeptisch gegenüber dem Vorhaben.
Die Grünen-Politikerin Irene Mihalic betonte die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung der vorliegenden Beweise, bevor der Bundestag über ein Verbotsverfahren entscheide. Die Beweiserhebung sei primär Aufgabe der Exekutive, konkret der Innenministerien von Bund und Ländern.
Ähnlich äußerte sich die SPD-Politikerin Katja Mast. Sie bezweifelte die Zielführend des Antrags und befürchtete, dass er „das Gegenteil von dem erreicht, was er erreichen möchte“. Auch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte zuvor Zweifel geäußert, ob ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt das richtige Mittel sei.
Der CSU-Politiker Alexander Dobrindt sprach sich ebenfalls gegen ein Verbotsverfahren aus. Seiner Ansicht nach könne man die AfD „nicht wegverbieten“, sondern „nur wegregieren“. Ein Verbotsantrag sei daher „vollkommen falsch und kontraproduktiv“. Dobrindt befürchtet, dass ein solches Verfahren die AfD in ihrer Opferrolle bestätigen und ihr zusätzliche Unterstützung bescheren könnte.
Ob der von Wanderwitz initiierte Gruppenantrag im Bundestag eine Mehrheit finden wird, ist derzeit noch offen. Die ablehnende Haltung der Regierungsparteien und der FDP lässt jedoch Zweifel aufkommen.
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