15.10.2024
Wiederholter Kindesmissbrauch Sicherungsverwahrung für 65-Jährigen

Ein vorbestrafter Sexualstraftäter ist wegen erneuten Kindesmissbrauchs zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht ordnete außerdem anschließende Sicherungsverwahrung gegen den 65-jährigen Mann an. Wie die Zeit berichtet, begründete das Gericht das Urteil damit, dass der Angeklagte seit Jahrzehnten mit sexuellen Straftaten zum Nachteil von Kindern auffalle und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Der aktuell verhandelte Fall fokussierte sich auf Taten, die sich zwischen 2006 und 2019 in Berlin, Rumänien und Albanien ereigneten. Dem ausgebildeten Erzieher, der nicht in seinem Beruf arbeitete, wird vorgeworfen, sich "trickreich und professionell" Kindern aus armen Verhältnissen genähert und sie mit Süßigkeiten und Kleidung gelockt zu haben, so der Vorsitzende Richter Steffen Jankowiak. Laut Anklage soll sich der 65-Jährige des schweren sexuellen Missbrauchs in drei Fällen, des sexuellen Missbrauchs in sieben Fällen sowie der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gemacht haben.

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