21.11.2024
Wirecard Musterprozess EY im Fokus

Entschädigung für Aktionäre?: Wirecard-Zivilprozess: Ein Musterkläger für 8500 Aktionäre

Viereinhalb Jahre nach dem Zusammenbruch von Wirecard steht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Fokus eines Musterverfahrens vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, verhandelt das Gericht am Freitag die Musterklage eines hessischen Aktionärs, stellvertretend für eine Vielzahl von Schadenersatzforderungen. Der Anwalt des Musterklägers, Peter Mattil, rechnet laut dpa mit einem vergleichsweise zügigen Urteil innerhalb der nächsten Jahre.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage der Haftung von EY, die die Bilanzen des 2020 zusammengebrochenen Dax-Konzerns über Jahre geprüft und bestätigt hatte. Mattil, so dpa, verwies auf die umfangreichen „Feststellungsziele“ von 800 Seiten, die detailliert die angeblichen Pflichtverletzungen von EY darlegen. Ein Gutachten des Gerichts und zügige Bearbeitung könnten zu einem Urteil in erster Instanz innerhalb von drei Jahren führen. EY weist die Vorwürfe laut dpa zurück und betrachtet die Schadensersatzklagen als unbegründet.

Das Gericht muss zunächst klären, ob im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens überhaupt gegen EY verhandelt werden kann. Konkret geht es um die Statthaftigkeit der „Feststellungsziele“ gegen EY. Entschädigungsberechtigt sind Anleger, die durch falsche Informationen zum Kauf von Aktien verleitet wurden. Im Fall Wirecard sind dies die mutmaßlich frei erfundenen Gewinne, die von EY bestätigt wurden. Ob die Bestätigungsvermerke und Unterschriften der EY-Prüfer unter den Wirecard-Bilanzen als Kapitalmarktinformationen gelten, ist eine zentrale Rechtsfrage. Der Nachweis einer vorsätzlichen Irreführung der Anleger ist eine weitere wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Klagen. (Quelle: Zeit Online, https://www.zeit.de/news/2024-11/21/wirecard-zivilprozess-ein-musterklaeger-fuer-8500-aktionaere)

Obwohl Ex-Wirecard-Chef Markus Braun als Hauptbeklagter aufgeführt wird, ist EY das eigentliche Ziel der Klagen. Braun, einst Milliardär, verlor mit der Wirecard-Pleite den Großteil seines Vermögens, das hauptsächlich aus Wirecard-Aktien bestand. Auch die übrigen Musterbeklagten – zwei Mitangeklagte im Strafverfahren gegen Braun, ein ehemaliger Finanzvorstand, vier EY-Prüfer und die Insolvenzverwalter – verfügen nicht über die finanziellen Mittel, um die geforderten Entschädigungen zu leisten. (Quelle: Tagesspiegel, https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/entschadigung-fur-aktionare-wirecard-zivilprozess-ein-musterklager-fur-8500-aktionare-12743063.html)

Das Musterverfahren läuft unabhängig vom Strafprozess gegen Braun und seine Mitangeklagten, der seit Dezember 2022 läuft. Die Musterklage repräsentiert 8500 Schadenersatzklagen mit einem Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro. Diese Verfahren ruhen bis zum Abschluss des Musterprozesses. Der Kurssturz der Wirecard-Aktie von fast 200 Euro im Jahr 2018 auf wenige Cent nach der Pleite 2020 verdeutlicht die enormen Verluste der Aktionäre. (Quelle: Freie Presse, https://www.freiepresse.de/nachrichten/wirtschaft/wirecard-zivilprozess-ein-musterklaeger-fuer-8500-aktionaere-artikel13604691)

Das Musterverfahren soll die juristische Aufarbeitung des Wirecard-Skandals vereinfachen und beschleunigen. Die Münchner Gerichte sind mit einer enormen Anzahl von Klagen und Forderungsanmeldungen konfrontiert. Neben den 8500 Klagen im Musterverfahren haben 19.000 Aktionäre Schadenersatzforderungen angemeldet. Im Insolvenzverfahren belaufen sich die Forderungen auf über 15 Milliarden Euro, davon allein 8,5 Milliarden Euro von 50.000 Aktionären für ihre Kursverluste. Die schiere Menge an Schriftsätzen, die oft mehrere hundert Seiten umfassen, stellt eine enorme Herausforderung dar. (Quelle: Esslinger Zeitung, https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.entschaedigung-fuer-aktionaere-50000-wirecard-aktionaere-duerfen-auf-ein-wenig-geld-hoffen.1e15ad85-c17a-4b90-98ad-e466fee2d40c.html)

Die Aktionärsgemeinschaft SdK kritisiert die lange Verfahrensdauer und wirft dem Gericht Trödelei vor. Die Auswahl des Musterklägers allein habe ein Jahr gedauert. Das Gericht hingegen verweist auf die Komplexität des Verfahrens und die Vielzahl der Beteiligten. Mit Blick auf die Dimension des Wirecard-Falls erwartet auch das Gericht eine mehrjährige Verfahrensdauer in erster Instanz. (Quelle: Finance Magazin, https://www.finance-magazin.de/transformation/deutschland/wirecard-ticker-das-aktuellste-zum-bilanzskandal-41574/)

Quellen:

  • Zeit Online: https://www.zeit.de/news/2024-11/21/wirecard-zivilprozess-ein-musterklaeger-fuer-8500-aktionaere
  • Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/entschadigung-fur-aktionare-wirecard-zivilprozess-ein-musterklager-fur-8500-aktionare-12743063.html
  • Freie Presse: https://www.freiepresse.de/nachrichten/wirtschaft/wirecard-zivilprozess-ein-musterklaeger-fuer-8500-aktionaere-artikel13604691
  • Esslinger Zeitung: https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.entschaedigung-fuer-aktionaere-50000-wirecard-aktionaere-duerfen-auf-ein-wenig-geld-hoffen.1e15ad85-c17a-4b90-98ad-e466fee2d40c.html
  • Finance Magazin: https://www.finance-magazin.de/transformation/deutschland/wirecard-ticker-das-aktuellste-zum-bilanzskandal-41574/
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