27.1.2025
Berliner Plagiats-Ombudsstelle: Verzögerung und Kontroverse
Kontroverse um Berliner Ombudsstelle für Plagiate

Kontroverse um Berliner Ombudsstelle für Plagiate

Die geplante gemeinsame Ombudsstelle der Berliner Hochschulen für wissenschaftliche Praxis verzögert sich weiterhin. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, hätte die Einrichtung laut Hochschulgesetz bereits zum Sommersemester 2024 etabliert sein sollen. Die Berliner Landesregierung begründet die Verzögerung mit einem laufenden „Abstimmungsprozess“ zwischen den Hochschulleitungen. Man suche nach einem Modell, das „sowohl keine Redundanzen zu den Ombudsstellen an den Hochschulen und auf bundesweiter Ebene schafft, als auch eine für alle Hochschulen praktikable organisatorische Form darstellt“, so die Antwort des Senats auf eine Anfrage des AfD-Wissenschaftspolitikers Martin Trefzer, die der FAZ vorliegt.

Die geplante Struktur der Ombudsstelle wirft Fragen auf. So ist vorgesehen, die Institution „im Rotationsmodell an verschiedenen Hochschulen“ anzusiedeln. Dies sorgt für Kritik, da eine wandernde Einrichtung, wie die FAZ es nennt, kaum eigene Standards und unabhängige Arbeitsweisen entwickeln könne. Auch die nur „bei Bedarf“ vorgesehene Einbindung externer Expertise lässt Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Vorhabens aufkommen. Der AfD-Politiker Trefzer äußerte gegenüber der FAZ die Befürchtung, dass die Landesregierung das Interesse an der Ombudsstelle verloren habe, insbesondere vor dem Hintergrund des Plagiatsfalls der ehemaligen Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Er vermutet, dass Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra das Thema nicht ernst nehme.

Die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung wird durch die hohe Zahl an Plagiatsfällen in Berlin unterstrichen. Wie die FAZ berichtet, wurden in den vergangenen zehn Jahren an der Freien Universität mindestens 13, an der Humboldt-Universität fünf und an der TU Berlin ein Doktorgrad aufgrund von Plagiaten entzogen. Die Charité entzog mindestens 14 Titel. Hinzu kommen die nicht statistisch erfassten Plagiate in studentischen Arbeiten und die zunehmende Herausforderung durch den Einsatz von KI-Tools, die von Studierenden ohne Kennzeichnung für Hausarbeiten verwendet werden. Diese Entwicklungen, so die FAZ, würden einer Ombudsstelle mit eigenem Personal reichlich Arbeit bescheren. Gerüchten zufolge fehle hierfür jedoch das Geld.

Die Aufgaben der Ombudsstelle sind im Hochschulgesetz klar definiert: Entwicklung von hochschulübergreifenden Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis, Durchführung von Evaluierungen und Prüfung von Einzelfällen auf Antrag einer Hochschule. Die Ombudspersonen der Humboldt-Universität, wie auf deren Webseite beschrieben, beraten Mitglieder der Universität vertraulich in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. An der TU Berlin gibt es ebenfalls eine Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die sich an den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) orientiert, wie auf der Webseite der TU Berlin erläutert wird. Diese legt die Grundsätze guter wissenschaftlicher Arbeit fest und definiert Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.

Der „Ombudsman für die Wissenschaft“, ein von der DFG eingesetztes Gremium, berät laut seiner Webseite Wissenschaftler in ganz Deutschland bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit guter wissenschaftlicher Praxis. Er bietet, wie die Webseite des Ombudsmanns ausführt, vertrauliche Beratung und Mediation in Konfliktfällen an. Auch das Plagiatsportal der HTW Berlin bietet Informationen zum Thema Plagiat, wobei der Fokus, wie auf der Webseite des Portals erwähnt, auf deutschsprachigen Inhalten liegt.

Verwendete Quellen:

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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