Für deutsche Staatsangehörige im Ausland stellt die Teilnahme an der Bundestagswahl besondere Herausforderungen dar, insbesondere bei vorgezogenen Wahlen mit verkürzten Fristen. Wie das Auswärtige Amt mitteilt, können die meisten Kommunen die Briefwahlunterlagen frühestens am 6. Februar versenden, was den Wählern im Ausland wenig Zeit lässt, diese rechtzeitig zurückzusenden. Die F.A.Z. berichtete im Januar 2025 über die Sorgen der Auslandsdeutschen angesichts der knappen Fristen und der damit verbundenen Gefahr von Wahlanfechtungen. Sollte es nicht gelingen, auch den im Ausland lebenden Deutschen die Wahlteilnahme zu ermöglichen, könnte der Grundsatz allgemeiner und gleicher Wahlen infrage gestellt werden.
Die Bundeswahlleiterin betont, dass nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wählen kann. Auslandsdeutsche, also deutsche Staatsangehörige ohne Meldeadresse in Deutschland, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung stellen. Wie die Tagesschau berichtet, empfiehlt die Bundeswahlleitung Auslandsdeutschen, sich möglichst rasch ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet am 2. Februar 2025.
Laut dem Bundestag sind zwei verschiedene Antragsformulare zu verwenden, je nachdem, ob der Antragsteller nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate in Deutschland gelebt hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder ob die Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland aus anderen Gründen besteht. Im ersten Fall kann der Antrag auch per Fax, E-Mail oder auf sonstige dokumentierbare elektronische Art übermittelt werden. Im zweiten Fall muss der Antrag im Original bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese Informationen sind auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu finden.
Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern nach Zulassung der Wahlvorschläge und Druck der Stimmzettel automatisch zugesandt. Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein. Wie vom Auswärtigen Amt und der Deutschen Botschaft Bern berichtet, bieten einige Botschaften und Konsulate die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den amtlichen Kurierweg zu versenden. Die Entscheidung, ob dieser Weg angeboten wird, liegt bei der jeweiligen Auslandsvertretung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass kommerzielle Expressdienste oder die Luftpost unter Umständen schneller sein können.
Quellen:
https://www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/knappe-fristen-auslandsdeutsche-sorgen-sich-um-briefwahl-110258326.html
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/auslandsdeutsche-213246
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/wahlsystem/auslandsdeutsche-botschaft-waehlen-100.html