September 19, 2024
Zukunft des RSV-Schutzes für Säuglinge bleibt ungewiss

Ausreichender Schutz vor RSV für Babys weiter fraglich

Die Diskussion um den Schutz von Säuglingen vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) bleibt angespannt. Seit Juni 2024 wird die Immunisierung gegen RSV offiziell für Neugeborene und Säuglinge empfohlen. Diese Empfehlung wurde von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen, die auch die Finanzierung des Antikörperpräparats Nirsevimab, das unter dem Handelsnamen Beyfortus vertrieben wird, geregelt hat. Dennoch gibt es viele offene Fragen, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit des Medikaments in der bevorstehenden Erkältungssaison.

Das RSV ist ein weit verbreitetes Virus, das vor allem bei Kleinkindern zu schweren Atemwegserkrankungen führen kann. Jedes Jahr müssen Tausende von Kindern in Kliniken behandelt werden. Der neu zugelassene Antikörper Nirsevimab soll dazu beitragen, schwere Verläufe zu verhindern. Die STIKO empfiehlt, den Antikörper als Einmaldosis vor der ersten RSV-Saison zu verabreichen, die in der Regel zwischen Oktober und März stattfindet. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen RSV dar, da der Antikörper direkt verabreicht wird und somit sofortigen Schutz bietet.

Wirksamkeit und Verträglichkeit von Nirsevimab

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat festgestellt, dass Nirsevimab in der Regel gut vertragen wird. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören vorübergehende Lokalreaktionen wie Schmerzen, Rötungen oder Schwellungen an der Injektionsstelle. Das Präparat hat sich als sehr wirksam erwiesen und schützt effektiv vor schweren Erkrankungen der unteren Atemwege, ohne den Aufbau einer natürlichen Immunantwort gegen RSV zu beeinträchtigen.

Finanzierung und Kostenerstattung

Ein zentrales Problem stellt die Finanzierung der RSV-Prophylaxe dar. Während die von der STIKO empfohlenen Impfungen von den Krankenkassen erstattet werden, gilt dies nicht für die RSV-Prophylaxe, da der Antikörper nicht als Impfung klassifiziert wird. Dies führte zu einer langen Unsicherheit über die Kostenerstattung, die von Kinderärzten stark kritisiert wurde. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mittlerweile eine Verordnung erlassen, die den Anspruch auf eine einmalige Gabe des Antikörpers sicherstellt.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und Kassenärzte haben sich auf eine Vergütung geeinigt, die je nach Bezugsweg zwischen vier und neun Euro pro Verabreichung liegt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) äußerte jedoch Unzufriedenheit über diese Honorierung, da sie nicht ausreiche, um die zusätzlichen Sprechstunden zu rechtfertigen, die zur Immunisierung der empfohlenen Hunderttausenden von Säuglingen nötig wären. Der Verband hat seinen Mitgliedern daher geraten, keine zusätzlichen Sprechstunden für die Verabreichung des Antikörpers zu eröffnen.

Lieferfähigkeit und Verfügbarkeit

Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Frage der Lieferfähigkeit des Antikörpers. Der Hersteller Sanofi hat bereits in der Vergangenheit Lieferverzögerungen angekündigt, was die Situation weiter kompliziert. Es wurde versprochen, dass ab dem 11. Oktober ausreichend Dosen zur Verfügung stehen werden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) warnt jedoch, dass es eng werden könnte, wenn alle berechtigten Kinder den Schutz in Anspruch nehmen möchten. Der Krankenkassen-Spitzenverband verweist bei Fragen zur Verfügbarkeit auf Sanofi, die jedoch keine genauen Zahlen zu den verfügbaren Dosen nennen wollen.

Schutz für Risikogruppen

Im Falle einer eingeschränkten Lieferfähigkeit von Nirsevimab empfiehlt das RKI, dass zuerst Säuglinge aus Risikogruppen den Antikörper erhalten. Dazu zählen Frühgeborene und Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen wie Herzfehlern oder schweren Lungenerkrankungen. Diese Gruppen sind besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. Seit einem Jahr ist zudem eine Impfung für Schwangere zugelassen, um das Baby bereits vor der Geburt vor schweren RSV-Infektionen zu schützen.

Fazit

Die Einführung des Antikörpers Nirsevimab stellt einen bedeutenden Fortschritt im Schutz von Säuglingen vor RSV dar. Dennoch bleiben viele Fragen zur Verfügbarkeit und zur finanziellen Vergütung offen. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu klären, wie viele Kinder tatsächlich von dieser neuen Prophylaxe profitieren können. Die Gesundheitsbehörden und die medizinische Gemeinschaft stehen vor der Herausforderung, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, um die Sicherheit und Gesundheit der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft zu gewährleisten.

Quellen: FAZ.NET, Robert-Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut

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