24.10.2024
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Sexualisierte Gewalt: Zwölf weitere Betroffene melden sich bei der evangelischen Landeskirche in Baden

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, haben sich in diesem Jahr zwölf weitere Personen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, an die evangelische Landeskirche in Baden gewendet. Diese Meldung folgt auf die im Januar präsentierte Studie zum Thema sexualisierte Gewalt und Missbrauch in der evangelischen Kirche. Im Rahmen dieser Studie hatte die badische Landeskirche anonymisierte Daten von 88 Beschuldigten und 178 Betroffenen gemeldet. Am Rande der Herbstsynode in Bad Herrenalb (Landkreis Calw) betonte Landesbischöfin Heike Springhart: «Man kann dieses erlittene Leid nicht entschädigen.»

Dennoch sei klar, dass die Anerkennung des Leids auch finanzielle Formen annehmen müsse. Um ein möglichst einheitliches Vorgehen in den Landeskirchen zu gewährleisten, werde derzeit ein Vorschlag für eine Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) diskutiert. Nach der Verabschiedung dieser Richtlinie sollen die Landeskirchen diese übernehmen und umsetzen.

Aufarbeitungskommission soll im Frühjahr starten

Geplant ist eine gemeinsame Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission der beiden Landeskirchen in Baden und der Pfalz sowie der Diakonischen Werke. Der Start dieser Kommission ist für das Frühjahr vorgesehen, so Bernd Lange von der Stabsstelle Schutz vor sexualisierter Gewalt. Bereits Ende September trafen sich Betroffene mit Kirchenvertretern in Mannheim. Aus diesem Kreis sollen laut Lange Ende Januar zwei Personen für die Kommission benannt werden.

Landesbischöfin Springhart betonte, dass sich auf allen Ebenen etwas tue und sprach von einer «Dauerbaustelle». Es gehe darum, die Haltung der Landeskirche, das erlittene Leid anzuerkennen, auch spürbar umzusetzen. Konkret bedeute dies beispielsweise einen sensiblen Sprachgebrauch und einen angemessenen Umgang mit dem Thema im Schulunterricht.

Schulung für Kirchenälteste

Eine weitere Konsequenz: Nach den Kirchenwahlen Ende kommenden Jahres müssen die neuen Kirchenältesten laut Lange erstmals ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, in dem kinderschutzrelevante Verurteilungen erfasst werden. Darüber hinaus sollen sie zum Thema sexualisierte Gewalt und den Umgang damit geschult werden.

Quelle: dpa-infocom, dpa:241024-930-269461/1

Weitere Informationen zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche finden Sie unter:

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