17.12.2024
Berliner Senat beschließt neues Landesorganisationsgesetz

Verwaltungsreform in Berlin beschlossen

Der Berliner Senat hat Ende 2024 ein Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung verabschiedet. Ziel ist es, die Aufgabenverteilung zwischen den Berliner Bezirken und dem Senat neu zu ordnen und damit die oft kritisierte ineffiziente Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern. Dies meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Auch die ZEIT berichtete über den Beschluss (https://www.zeit.de/news/2024-12/17/senat-beschliesst-gesetz-zur-verwaltungsreform).

Das neue Landesorganisationsgesetz soll die Zuständigkeiten neu regeln. Bevor es endgültig vom Abgeordnetenhaus beschlossen wird, wird der Entwurf dem Rat der Bürgermeister und anschließend noch einmal dem Senat zur Prüfung vorgelegt. Die Verwaltungsreform ist ein Kernanliegen der schwarz-roten Regierungskoalition. Eine effizientere und bürgerfreundlichere Verwaltung ist das erklärte Ziel. Wie rbb24 am 24. September berichtete, bezog Regierungschef Wegner neben den Bezirken auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke in den Prozess ein. Bereits im September hatte der Senat Eckpunkte für die Reform erarbeitet, die als Grundlage für das Gesetz dienen (https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/09/berlin-senat-verwaltungsreform-bezirke-behoerden.html).

Zusätzlich zur Verwaltungsreform beschloss der Senat in seiner letzten Sitzung auch die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Laut dpa soll die Bargeldabhebung auf 50 Euro pro Monat begrenzt werden. Diese Regelung soll jedoch nur für die ersten sechs Monate gelten. Die Berliner SPD unterstrich am 7. Oktober in einem Beschluss die Bedeutung einer gut funktionierenden Verwaltung für die Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen und begrüßte die Diskussionen im Senat (https://spd.berlin/lv-beschluss/rote-eckpunkte-fuer-die-berliner-verwaltungsreform/).

Die geplante Reform soll die Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirken klarer abgrenzen und Verwaltungsabläufe optimieren. Der Senat soll die Stadt stärker lenken können, während die Bezirke mehr Autonomie für eigene Initiativen erhalten und sich besser gegen Eingriffe des Senats wehren können sollen. Ob die Reform die gewünschte Effizienzsteigerung und Bürgerfreundlichkeit bringt, wird sich erst in der Praxis zeigen.

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