Die Krankenhausreform in Brandenburg steht im Zeichen finanzieller Herausforderungen. Wie die Zeit berichtete, prüft Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) weitere Hilfen für Krankenhäuser in finanzieller Schieflage. Dies kündigte sie in Potsdam an und betonte die Notwendigkeit, "über andere Modelle" nachzudenken, um Kliniken in Not zu unterstützen. Ein bereits bestehendes Kreditprogramm für Kliniken, aufgelegt von der Vorgängerregierung, wurde 2024 von keinem Krankenhaus in Anspruch genommen.
Die finanzielle Situation vieler Kliniken ist angespannt. Wie die Ärzte Zeitung am 22. Januar 2025 meldete, befinden sich die Krankenhäuser "in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation", so Müller. Kommunale Träger gleichen in Brandenburg teils zweistellige Millionenbeträge aus, um Verluste der Kliniken zu decken, wie die Zeit berichtet. Müller äußerte die Hoffnung, dass in den kommenden zwei Jahren keine Planinsolvenzen eintreten werden. Für die Haushaltsplanung 2025 hat sie eine Investitionsförderung von rund 200 Millionen Euro für die Modernisierung der Kliniken angemeldet – die gleiche Summe wie in den Vorjahren.
Für die Betriebskosten ist der Bund zuständig. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) Brandenburg veröffentlichte am 27.12.2024 eine Pressemitteilung, in der Ministerin Müller eine Kurskorrektur bei der Finanzierung des Transformationsfonds fordert. Sie plädiert für eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 40 Prozent aus Steuermitteln, während Länder und GKV jeweils 30 Prozent beitragen sollen. Der Transformationsfonds soll mit insgesamt 50 Milliarden Euro in den Jahren 2026 bis 2035 die strukturellen Veränderungen der Krankenhausreform fördern. Müller betont die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Transformation und die Notwendigkeit einer fairen Lastenverteilung.
Wie die Ärzte Zeitung am 3. Dezember 2024 berichtete, scheiterten Anträge von CDU und AfD im Landtag zur Unterstützung der Krankenhäuser. Die CDU forderte unter anderem 200 Millionen Euro Investitionspauschale für die kommenden zwei Jahre und die Schaffung kurzfristiger Liquiditätsreserven. Die AfD bezeichnete die Krankenhausreform als "verfassungswidrig" und forderte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die SPD und BSW argumentierten, dass eine vertiefte Debatte zur Krankenhausfinanzierung im Rahmen der Haushaltsberatungen geführt werden solle.
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