Das Zollungleichgewicht zwischen der EU und den USA ist ein wiederkehrendes Thema in den Handelsbeziehungen beider Wirtschaftsräume. Wie die F.A.Z. 2015 berichtete, kritisierte der damalige amerikanische Präsident Donald Trump die EU für ihre höheren Zölle auf Importe im Vergleich zu den US-Zöllen. Diese unterschiedliche Zollpolitik sah er als einen der Gründe für den Handelsüberschuss der EU mit den Vereinigten Staaten. Ökonomen bestätigten damals, dass Trump mit dieser Kritik einen Punkt habe. Die F.A.Z. hob hervor, dass Trumps Vorwürfe sich von seinen sonstigen Zolldrohungen unterschieden, da sie sich auf die Handelsbeziehungen und nicht auf andere Themen wie illegale Einwanderung konzentrierten.
Die Kritik an unterschiedlichen Vorschriften und sogenannten "nicht-tarifären Handelsbarrieren" spielte ebenfalls eine Rolle. Wie der Tagesspiegel 2013 im Zusammenhang mit der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) berichtete, sahen Wirtschaftslobbyisten auf beiden Seiten des Atlantiks in diesen Unterschieden ein Hemmnis für den Handel. Diese unterschiedlichen Regulierungen führten zu höheren Kosten für Unternehmen, da sie mehrere Genehmigungen einholen mussten. Der Tagesspiegel zitierte EU-Handelskommissar Karel Gucht, der die Abschaffung dieser Barrieren als ein "Konjunkturpaket ohne Steuergelder" bezeichnete.
Ein weiterer Aspekt des Ungleichgewichts zeigt sich in der Rolle externer Berater bei der Bewältigung von Finanzkrisen. Wie der Tagesspiegel 2013 berichtete, spielten US-amerikanische Beratungsunternehmen eine wichtige Rolle bei der Eurorettung und den damit verbundenen Hilfsprogrammen für Krisenländer. Diese Firmen wurden oft ohne Ausschreibung engagiert und konnten so hohe Preise diktieren. Der Tagesspiegel berichtete über die Kontroverse um die Firma Alvarez & Marsal in Zypern, bei der es um einen Geheimvertrag mit einem Erfolgshonorar ging, das vom Umfang der benötigten Kapitalhilfe abhing.
Die unterschiedlichen Ansätze im Umgang mit Steuerflucht tragen ebenfalls zum Ungleichgewicht bei. Der Tagesspiegel berichtete 2013, dass die USA zwar amerikanische Steuerhinterzieher im Ausland rigoros verfolgten, gleichzeitig aber Bundesstaaten wie Delaware und Florida Ausländern die Möglichkeit boten, Briefkastenfirmen zu unterhalten, über deren Konten keine ausländischen Steuerbehörden Auskunft erhalten. Dies verdeutlicht die Komplexität des Themas und die unterschiedlichen Interessenlagen der beteiligten Akteure.