Eigenbedarfskündigungen stellen für viele Mieter in Berlin eine große Herausforderung dar. Um Betroffenen bessere Unterstützung zu bieten, haben mehrere Bezirksämter in Zusammenarbeit mit dem Berliner Mieterverein ein Beratungsprojekt gestartet. Wie die Zeit unter Berufung auf die DPA berichtet, umfasst das Projekt Informations- und Diskussionsveranstaltungen sowie die Beauftragung neuer Studien und Gutachten. Die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Pankow beteiligen sich an dieser Initiative.
Ziel des Projekts ist es, einen besseren Überblick über die Problematik von Wohnungsumwandlungen und Eigenbedarfskündigungen zu erhalten und wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Bezirke wollen die daraus resultierende Wohnungsnot bekämpfen und den Schutz der Mieter stärken. Wie auf der Webseite der Berliner Senatsverwaltung für Wohnen zu finden ist, bieten alle Berliner Bezirke kostenlose Mieterberatungen an, die bei Fragen zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Modernisierungen und Kündigungsschutz Unterstützung bieten.
Der Berliner Mieterverein betont die Notwendigkeit eines besseren Schutzes vor sogenannten "gekauften Eigenbedarfskündigungen". Ulrike Hamann-Onnertz vom Berliner Mieterverein wird in der Zeit zitiert mit den Worten: "Bis heute gibt es zu wenig Schutz vor gekauftem Eigenbedarf. Wir setzen uns gemeinsam mit den Bezirken und Initiativen dafür ein, dass sich das ändert." Die Auftaktveranstaltung des Projekts fand am 10. Februar im Kiezraum auf dem Dragoner-Areal in Kreuzberg statt.
Neben den Beratungsangeboten der Bezirke und des Mietervereins gibt es weitere Anlaufstellen für Betroffene. Rechtsanwalt Heichel, spezialisiert auf Mietrecht in Berlin, informiert auf seiner Webseite umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Eigenbedarfskündigung und die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Auch die Anwaltskanzlei Mietrecht Berlin bietet auf ihrer Webseite Informationen und Beratung zu diesem Thema an und betont die Wichtigkeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung genau zu prüfen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Kollegen erläutert auf ihrer Webseite die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung und die einzuhaltenden Fristen. Sie weisen darauf hin, dass die Kündigungsfrist je nach Mietdauer zwischen drei und neun Monaten variiert und dass Mieter die Möglichkeit haben, gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen oder Klage vor Gericht zu erheben. Der Berliner Mieterverein bietet auf seiner Webseite ein ausführliches Infoblatt zum Thema Eigenbedarfskündigung, das als Checkliste für Betroffene dient und auf die wichtigsten Aspekte aus Mietersicht hinweist.