Die Teil-Legalisierung von Cannabis im April 2024 hat eine erneute Diskussion über die Grenzwerte im Straßenverkehr entfacht. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa, berichtete, fordern Experten strengere Regelungen, insbesondere beim Mischkonsum mit Alkohol.
Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bekannt gab. Dieser Wert wurde von einer interdisziplinären Expertengruppe empfohlen und vom Gesetzgeber übernommen. Wie der ADAC berichtet, sei dieser Grenzwert mit dem Risiko einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin die Null-Toleranz-Grenze.
Der ADAC betont, dass auch mit dem neuen Grenzwert das Fahren unter Cannabis-Einfluss weiterhin gefährlich sei und rät dringend davon ab. Die Organisation weist auf die Beeinträchtigung von Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionszeit hin und fordert eine intensive Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken. Zusätzlich wird die Erforschung weiterer Messverfahren, wie z.B. Speicheltests, angeregt, um die akute Beeinträchtigung besser bewerten zu können.
Wie aus einer Meldung der dpa hervorgeht, kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die derzeitigen Regelungen, insbesondere in Bezug auf den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, warnt davor, dass bereits geringer Mischkonsum die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Das BMDV räumt ein, dass bei gleichzeitigem Alkoholkonsum ein erhöhtes Bußgeld von 1000 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte drohen.
Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie fordert ebenfalls eine Nachschärfung der Regelungen. Siegfried Brockmann, Geschäftsführer für Verkehrssicherheit und Unfallforschung bei der Björn Steiger Stiftung, geht noch weiter und plädiert laut Zeit für die Abschaffung des 3,5-Nanogramm-Grenzwertes. Er argumentiert, dass der Abbau von Cannabis im Körper weniger linear verläuft als bei Alkohol und die Einschätzung der Fahrtüchtigkeit dadurch erschwert wird.
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar, der Ende Januar 2025 stattfand, bot laut Radio RST eine Plattform für die Diskussion dieser Thematik. Der Kongress, der zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperten zählt, erarbeitete Empfehlungen für den Gesetzgeber.
Die Debatte um die Cannabis-Grenzwerte im Verkehr zeigt die Herausforderungen, die mit der Teil-Legalisierung einhergehen. Die unterschiedlichen Positionen der Experten verdeutlichen den Bedarf an weiterer Forschung und einer kontinuierlichen Überprüfung der bestehenden Regelungen im Sinne der Verkehrssicherheit.
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