24.1.2025
Elfenbein-Einfuhr nach Deutschland: Strenge Regeln und hohe Strafen
Einfuhrbestimmungen für Elfenbein in Deutschland

Einfuhrbestimmungen für Elfenbein in Deutschland

Der Handel mit Elfenbein ist ein komplexes Thema, das strengen internationalen und nationalen Regelungen unterliegt. In Deutschland sind die Einfuhrbestimmungen für Elfenbein eng gefasst, um dem illegalen Handel und der Wilderei entgegenzuwirken und den Schutz bedrohter Elefantenpopulationen zu gewährleisten. Wie der WWF berichtet, werden jährlich bis zu 20.000 afrikanische Elefanten wegen ihrer Stoßzähne gewildert.

Die Einfuhr von Elfenbein in die Europäische Union und damit auch nach Deutschland ist seit dem 19. Januar 2022 stark eingeschränkt. Wie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf seiner Webseite darstellt, ist die kommerzielle Ein- und Wiederausfuhr von verarbeitetem Elfenbein grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen lediglich für Antiquitäten (vor dem 3. März 1947 erworben und hergestellt), die an Museen verkauft werden und deren kulturelle Bedeutung von den zuständigen Behörden bestätigt wird, sowie für bestimmte Musikinstrumente, die legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 1. Juli 1975 (asiatischer Elefant) bzw. 26. Februar 1976 (afrikanischer Elefant) enthalten und von ausübenden Künstlern genutzt werden. Für diese Ausnahmen sind spezielle Genehmigungen erforderlich.

Auch der Handel innerhalb der EU ist streng reglementiert. Wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erläutert, dürfen EU-Bescheinigungen zur Vermarktung von Elfenbein nur noch für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 und Antiquitäten ausgestellt werden. Für Antiquitäten ist ein Sachverständigengutachten zum Nachweis des Herstellungsdatums erforderlich.

Die Einfuhr von Elfenbein zu nichtkommerziellen Zwecken wird im Einzelfall geprüft und erfordert ebenfalls entsprechende Genehmigungen. Generell gilt, dass Reisende, die Elfenbeinprodukte nach Deutschland einführen möchten, sich vorab über die geltenden Bestimmungen informieren und die notwendigen Dokumente beschaffen sollten. Wie Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, in einer von der Zeit wiedergegebenen Meldung der dpa erklärte: „Wir erleben es leider immer wieder, dass Reisende solche exotischen Sachen aus ihrem Urlaub mitbringen wollen.“ Er appelliert an Reisende, lieber Eindrücke als Andenken zu sammeln. Ein Fall, der von der Zeit gemeldet wurde, verdeutlicht die Konsequenzen: Ein Mann, der versuchte, eine Elfenbeinschnitzerei von Mexiko nach Deutschland einzuführen, wurde am Flughafen München vom Zoll gestoppt. Die Schnitzerei wurde beschlagnahmt, und der Mann wurde wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz angezeigt.

Hanseatreisen warnt ebenfalls eindringlich davor, Souvenirs aus Elfenbein oder anderen geschützten Tierarten aus dem Urlaub mitzubringen. Auch scheinbar harmlose Mitbringsel wie Muscheln, Korallen oder Sand können unter Umständen Beschlagnahmungen und Strafen nach sich ziehen, da viele Strände Naturschutzgebiete sind und die Entnahme solcher Materialien verboten ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einfuhr von Elfenbein nach Deutschland strengen Regelungen unterliegt. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich vorab über die geltenden Bestimmungen zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

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