Der Februar 2025 bringt für Verbraucher in Deutschland einige wichtige Änderungen mit sich. Wie die Zeit, basierend auf einer Meldung der dpa, berichtet, steht am 23. Februar die Bundestagswahl an. Nach einem verkürzten Wahlkampf wird ein neuer Bundestag gewählt. Eine wichtige Neuerung ist die Verkleinerung des Parlaments auf 630 Sitze durch das neue Wahlrecht. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen, wodurch das Zweitstimmenergebnis ausschlaggebend für die Sitzverteilung wird.
Für Beschäftigte der Länder gibt es positive Nachrichten: Wie Biallo berichtet, steigen die Gehälter im öffentlichen Dienst um 5,5 Prozent. Auszubildende erhalten zusätzlich 50 Euro mehr im Monat. Diese Anpassung ist Teil einer umfassenden Lohnerhöhung und soll die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern.
Änderungen gibt es auch im Bereich der erneuerbaren Energien. Laut Zeit sinkt die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen zum 1. Februar um ein Prozent. Für bestehende Anlagen ändert sich zunächst nichts, da die Vergütung über 20 Jahre garantiert wird.
Der NDR und das Bundesfinanzministerium weisen auf weitere Änderungen hin. So wird der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro angehoben und das Kindergeld steigt auf 255 Euro pro Monat. Außerdem treten am 2. Februar neue EU-Regeln für Künstliche Intelligenz in Kraft. Der sogenannte AI Act verbietet bestimmte KI-Anwendungen, wie beispielsweise Systeme zur Bewertung von Menschen anhand bestimmter Merkmale.
Da 2025 kein Schaltjahr ist, hat der Februar nur 28 Tage. Wie die Zeit berichtet, führt dies laut Statistischem Bundesamt zu insgesamt weniger Arbeitstagen im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr.