27.1.2025
CSU plant Verschärfung des PsychKG nach Aschaffenburg
CSU plant Reform im Umgang mit psychisch Kranken in Bayern

CSU plant Reform im Umgang mit psychisch Kranken in Bayern

Nach dem tödlichen Angriff in Aschaffenburg, bei dem mutmaßlich ein psychisch kranker Mann eine Kindergartengruppe angriff, plant die CSU eine Reform des Umgangs mit psychisch Kranken in Bayern. Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der dpa berichtet, sprechen sich sowohl Ministerpräsident Markus Söder als auch die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag dafür aus, die Behandlung psychisch kranker Menschen auch gegen deren Willen zu ermöglichen. Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek betonte gegenüber der dpa, dass es künftig möglich sein müsse, Personen mit konkreten Anhaltspunkten für eine Fremdgefährdung schneller und unter leichteren Voraussetzungen zu einer fachärztlichen Untersuchung vorzuladen oder notfalls auch gegen ihren Willen zuzuführen. Dies gelte insbesondere für Menschen, die bereits Straftaten begangen haben.

Wie das Ärzteblatt berichtet, forderten Holetschek und der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath, zudem eine Erleichterung des Datenaustauschs mit Sicherheitsbehörden. Bei Personen mit erheblichem Fremdgefährdungspotenzial, die sich in psychiatrische Behandlung begeben und bei denen eine psychische Störung diagnostiziert wird, müsse es möglich sein, Polizei und Sicherheitsbehörden zu informieren. Auch sollten Minderjährige in akuter psychiatrischer Not im Zweifel ohne Zustimmung der Eltern in eine Klinik eingewiesen werden können. Holetschek betonte jedoch, dass Menschen mit einer akuten psychotischen Erkrankung besonderer Unterstützung bedürfen.

Söder hatte bereits angekündigt, das Gesetz zum Umgang mit psychisch Kranken zu „härten“. Wie dieBayern.de berichtet, will er das PsychKHG überprüfen und verschärfen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) deutete an, dass eine Verschärfung der Regeln auch die Möglichkeit der Abschiebung direkt aus der psychiatrischen Unterbringung beinhalten könnte. Für die zwangsweise Unterbringung gelten hohe gesetzliche Hürden. Wie die Zeit berichtet, darf eine solche Unterbringung nur angeordnet werden, wenn die Gefahr nicht durch mildere Mittel abgewendet werden kann, wie z.B. durch einen Krisendienst oder einen gesetzlichen Betreuer. Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg hatte eine Betreuerin, hatte aber nie Kontakt zu ihr aufgenommen.

Die Pläne der CSU stoßen auf Kritik. Die SPD im bayerischen Landtag kritisiert die Pläne als „Ablenkungsmanöver“ und bemängelt die unzureichende psychiatrische Versorgung und die langen Wartezeiten auf eine Therapie. Auch die Diakonie Bayern äußert sich kritisch zum Koalitionsvertrag und fordert unter anderem eine bessere Finanzierung und Förderung von psychosozialen Beratungsangeboten. Bereits 2018 gab es massive Kritik an einem geplanten Psychiatriegesetz in Bayern, wie das Ärzteblatt berichtet. Damals sorgte insbesondere eine geplante Unterbringungsdatei für Empörung, in der Daten von zwangseingewiesenen Personen gespeichert werden sollten. Ähnliche Kritik äußerte auch Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Grünen, wie auf ihrer Webseite dokumentiert ist. Sie kritisiert den Gesetzentwurf der CSU als Stigmatisierung psychisch Kranker und warnt vor einem Vertrauensverlust in das psychiatrische System.

Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2025-01/27/csu-will-umgang-mit-psychisch-kranken-reformieren
  • https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/157142/Unterbringung-CSU-will-Umgang-mit-psychisch-Kranken-reformieren
  • https://www.diebayern.de/justiz/soeder-gesetz-fuer-umgang-mit-psychisch-kranken-haerten-2983639
  • https://klein-schmeink.de/beitrag/gesetzentwurf-der-csu-in-bayern-stigmatisiert-psychisch-kranke
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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