19.10.2024
Britta Haßelmann und die Ampel-Koalition: Bilanz zur Wahlrechtsreform

Britta Haßelmann und die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition: Ein Rückblick auf Erfolge und Herausforderungen

Die jüngsten Entwicklungen zur Wahlrechtsreform in Deutschland haben eine Vielzahl an Reaktionen ausgelöst. Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende der Bündnis 90/Die Grünen, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. In einem Interview mit PHOENIX betonte sie, dass nun Klarheit darüber herrsche, unter welchen Bedingungen der nächste Bundestag gewählt werden könne.

Verfassungsmäßigkeit und Auswirkungen der Reform

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigte, dass die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition in ihrem Kern verfassungskonform sei. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Verkleinerung des Bundestags, was laut Haßelmann den Bundestag „berechenbar und verlässlich für alle Bürgerinnen und Bürger“ machen werde.

Die Reform sieht vor, den Bundestag auf 630 Abgeordnete zu begrenzen und die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate abzuschaffen. Diese Mandate entstanden, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Die Abschaffung dieser Mandate wurde als verfassungskonform gewertet, was das Bundesverfassungsgericht bestätigte.

Grundmandatsklausel bleibt bestehen

Ein weiterer wichtiger Punkt des Urteils betrifft die Grundmandatsklausel. Diese Klausel ermöglicht es Parteien, die unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen, dennoch in den Bundestag einzuziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Das Gericht entschied, dass die Grundmandatsklausel bestehen bleiben müsse. Haßelmann begrüßte diese Entscheidung und erteilte einer möglichen Absenkung auf eine Drei-Prozent-Hürde eine Absage.

Reaktionen aus der Politik

Die Reaktionen auf das Urteil waren unterschiedlich. Während Vertreter der Ampel-Koalition das Urteil als Bestätigung ihrer Reform sahen, äußerte die Opposition teils scharfe Kritik.

Markus Söder, Ministerpräsident Bayerns und Vorsitzender der CSU, bezeichnete das Urteil als „Klatsche für die Ampel“. Seiner Meinung nach habe das Gericht die Wahlmanipulation der Ampel entlarvt und verworfen. Söder betonte, dass die Grundmandatsklausel ein zentraler Bestandteil der Interessen der CSU sei und nun sichergestellt sei, dass die CSU im nächsten Bundestag vertreten ist.

Auch Sahra Wagenknecht, Bundesvorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), wertete das Urteil als Ohrfeige für die Ampel-Koalition. Sie kritisierte die Wahlrechtsreform als undurchdacht und verfassungsrechtlich fragwürdig.

Die AfD begrüßte das Urteil ebenfalls. Partei-Vize Stephan Brandner betonte, dass die nun mögliche Verkleinerung des Bundestags mit deutlichen Einsparungen einhergehe und forderte weitere Reform- und Verkleinerungsschritte.

Die Sicht der Ampel-Koalition

Vertreter der Ampel-Koalition, darunter Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und Konstantin Kuhle, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion, betonten die positiven Aspekte des Urteils. Hartmann, der maßgeblich an der Reform mitgewirkt hatte, erklärte, dass die feste Größe des Bundestags ein wichtiger Schritt sei. Kuhle unterstrich, dass das Urteil die Verkleinerung des Bundestags voll und ganz bestätige.

Haßelmann wiederum hob hervor, dass die Reform den Einzug der Parteien nach ihrer Stärke garantiere und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichere. Wichtig sei, dass durch die Anordnung des Gerichts nun Klarheit für die anstehende Bundestagswahl im September 2025 herrsche.

Ausblick und mögliche Anpassungen

Ob das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl 2025 angepasst wird, bleibt offen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich betonte, dass innerhalb der Koalition, aber auch mit der Union, beraten werde, ob gesetzgeberische Schritte notwendig seien. Andrea Lindholz, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, forderte die Abschaffung der Regelung, dass Wahlkreise nicht zugeteilt werden, da dies demokratiegefährdend sei. Auch Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, kündigte an, dass dieses Element nach der Bundestagswahl korrigiert werden solle.

Die Diskussionen um die Wahlrechtsreform und ihre weiteren Anpassungen dürften auch in Zukunft intensiv fortgeführt werden. Britta Haßelmann und die Ampel-Koalition sehen sich jedoch in ihrem Hauptanliegen bestätigt: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags und die Sicherung seiner Arbeitsfähigkeit.

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