Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am Dienstagabend Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die deutsche Naturschutzpolitik eingereicht. Ziel ist es, die Bundesregierung zu einem „umfassenden gesetzlichen Konzept“ zum Schutz der Artenvielfalt zu bewegen, wie der Verband in Berlin mitteilte. Der BUND erhebt damit weltweit erstmals Verfassungsbeschwerde, um wirksamere Maßnahmen gegen das Artensterben durchzusetzen.
„Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit“, begründete Prozessvertreter Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig die aufsehenerregende Naturschutzklage gegenüber der F.A.Z.. Wenn die Politik nicht endlich handele, werde Naturschutz nur noch mit massiven Freiheitseingriffen möglich sein, mahnte der Rechtswissenschaftler.
Der Umweltverband argumentiert, dass das Tempo beim Artensterben und der Naturzerstörung „noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise“ sei und dennoch zu wenig dagegen unternommen werde. Es gehe um die Sicherung unserer Lebensgrundlagen, erklärte die stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende Myriam Rapior. Die Menschheit laufe „in die Katastrophe“ und riskiere ihre Existenzgrundlagen, ergänzte Felix Ekardt. Es gehe um Existenzielles, etwa darum, ob Böden weiter fruchtbar seien und Pflanzen weiter bestäubt werden könnten.
Die Klage wird juristisch von der Berliner Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertreten, die bereits Erfahrung mit Klimaklagen hat. Auch der bekannte Schauspieler Hannes Jaenicke sowie der Naturschützer Christof Martin haben sich der Klage angeschlossen.
Die Umweltschützer erwarten nicht, dass das Karlsruher Gericht der Politik detaillierte inhaltliche Vorgaben zum Naturschutz macht. Gewisse Grundanforderungen werden aber formuliert. Dazu gehört, dass naturschädigenden Handlungen umfassend und wirksam begegnet werde, vor allem im Agrar-, Energie- und Verkehrsbereich.
Quelle: F.A.Z.