30.10.2024
Kurabgaben auf Usedom: OVG-Urteil bestätigt grundsätzliche Pflicht
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat ein wichtiges Urteil im Streit um die Erhebung von Kurabgaben im Ostseebad Heringsdorf auf Usedom gefällt. Wie die Zeit berichtet, hofft der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern nun auf eine Beruhigung der Situation. Die Geschäftsführerin Annette Rösler erklärte gegenüber der dpa, sie hoffe, dass nun zur Tagesordnung übergegangen werden könne. Das Urteil stelle klar, dass auch Kurkliniken für ihre Patienten Kurabgabe leisten müssten.

Auslöser des Verfahrens war die Klage eines Rehaklinik-Betreibers in Heringsdorf, der die Kurabgabensatzung von 2021 für unwirksam erklären lassen wollte. Der Nordkurier berichtete, dass der Anwalt der Klinik Fehler bei der Berechnung der Kurtaxe sowie die fehlende Berücksichtigung der Abgabe in den Tagessätzen der Versicherungsträger monierte.

Das OVG bestätigte zwar, dass die Kurabgabesätze fehlerhaft ermittelt wurden und Teile der Satzung unwirksam sind. So wurde beispielsweise ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr fälschlicherweise in die Berechnung einbezogen. Wie der NDR meldete, sei die grundsätzliche Verpflichtung von Hotels und Kurkliniken, die Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen, jedoch rechtmäßig.

Laut Annette Rösler vom Bäderverband, wie die Stern berichtet, sei Heringsdorf ein Sonderfall. In anderen der 60 Vorsorge- und Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern gebe es keine vergleichbaren Auseinandersetzungen. Die Kliniken seien bewusst in Kurorten angesiedelt, um die Infrastruktur nutzen zu können, für die die Patienten durch die Kurabgabe bezahlen. Die Aussage, Kostenträger würden die Kurabgabe nicht einkalkulieren, sei falsch. Diese werde in den Verhandlungen berücksichtigt.

Die Gemeinde Heringsdorf beziffert die Ausstände der Rehakliniken auf rund 1,45 Millionen Euro. Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Zahlungsbescheide aufgehoben, da die Berechnung der Sätze, insbesondere des Eigenanteils der Gemeinde, bemängelt wurde. Auch die klagende Rehaklinik kritisierte diese Berechnung. Das OVG ließ die Frage des Eigenanteils in seiner Mitteilung zunächst offen. Die Ostsee-Zeitung bestätigte, dass die konkreten Rechtsfolgen des Urteils noch unklar sind. Eine Anwältin der Gemeinde erklärte, man warte die schriftlichen Urteilsgründe ab.

Der Vertreter der Rehaklinik betonte, die Zahlungspflicht der Klinik für die Kurabgaben sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Das Urteil habe keine direkten Auswirkungen auf andere Streitigkeiten, beispielsweise über bestehende Zahlungsbescheide. Das Innenministerium in Schwerin weist darauf hin, dass die Kurabgabe ausschließlich der Finanzierung von Kur- und Erholungseinrichtungen sowie Freizeitangeboten dient. In den Tourismusregionen Mecklenburg-Vorpommerns werden laut einer früheren Umfrage zwischen 2,25 und 3,40 Euro pro Tag erhoben.

Quellen:

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