Wahlberechtigte in Rheinland-Pfalz können bereits jetzt die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beantragen. Wie die Landeswahlleitung auf SWR-Anfrage mitteilte, genügt dafür ein formloses Schreiben, auch per E-Mail, an die zuständige Gemeindeverwaltung. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/21/briefwahl-kann-jetzt-in-rheinland-pfalz-beantragt-werden) berichtet, ist die Beantragung also schon möglich, obwohl der Versand der Unterlagen erst Anfang Februar erfolgen wird.
Grund für die Verzögerung ist der Druck der Stimmzettel, der erst nach Zulassung aller Wahlvorschläge und der damit verbundenen Festlegung der teilnehmenden Parteien und Kandidaten erfolgen kann. Dies bestätigte auch ein Sprecher der Landeswahlleitung gegenüber der dpa. Der SWR berichtete zudem, dass das Zeitfenster für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Vergleich zur Kommunalwahl im Juni deutlich kleiner ausfällt. Wählende haben etwa zwei Wochen Zeit, ihre Unterlagen zurückzusenden. Empfohlen wird die Abgabe oder der Versand bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025. Das Risiko einer nicht rechtzeitigen Zustellung liegt laut Landeswahlleitung bei den Wählenden selbst.
Die Briefwahl erfreut sich in Rheinland-Pfalz zunehmender Beliebtheit. Sowohl bei der Landtagswahl 2021 als auch bei der Bundestagswahl im selben Jahr nutzten über 60 Prozent der Wählerinnen und Wähler diese Option, wie der SWR berichtet. Die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 wurde notwendig, nachdem die Ampel-Koalition zerbrochen war. Nach der voraussichtlichen Ablehnung der Vertrauensfrage durch den Bundestag wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auflösen und den Wahltermin offiziell festlegen.
Die Stadt Speyer informiert auf ihrer Webseite (https://www.speyer.de/de/rathaus/wahlen/bundestagswahl-2025/) über die Details der Briefwahl und bietet auch die Möglichkeit, sich online als Wahlhelfer zu bewerben. Der Trierische Volksfreund (https://www.volksfreund.de/nachrichten/politik/inland/bundestagswahl-briefwahl-beantragen-fristen-und-ablauf_aid-61139959) erklärt den Ablauf der Briefwahl und weist darauf hin, dass keine Begründung für die Beantragung notwendig ist.