Am Hamburger Flughafen wurde ein 36-jähriger Mann aufgrund eines bestehenden Haftbefehls von der Bundespolizei festgenommen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wurde der Mann bei einer Routinekontrolle am Montagmorgen gestoppt. Der Haftbefehl bestand seit Anfang September 2022 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Die ZEIT berichtete ebenfalls über den Vorfall (https://www.zeit.de/news/2024-11/26/wegen-haftbefehls-am-flughafen-gestoppt-mann-ruft-chef-an).
Dem 36-Jährigen wurde die Wahl gelassen, eine Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro, bestehend aus 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, zu begleichen oder eine 180-tägige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Nach mehreren Telefonaten erreichte der Mann seinen Chef, der daraufhin zum Flughafen kam und die geforderte Summe beglich. Infolgedessen wurde der 36-Jährige aus dem Gewahrsam der Bundespolizei entlassen. Seinen geplanten Flug nach Spanien verpasste er jedoch.
Ähnliche Fälle von Festnahmen am Flughafen aufgrund von Haftbefehlen sind nicht selten. So berichtete der Spiegel am 30. August 2024 über die Festnahme eines 41-Jährigen am Flughafen Hannover, der wegen fast tausend Drogendelikten gesucht wurde (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hannover-gesucht-wegen-fast-tausend-straftaten-bundespolizei-nimmt-41-jaehrigen-am-flughafen-fest-a-54864d93-a987-4bd9-b589-c85b4adb2901).
Die Bundespolizei führt regelmäßig Kontrollen an Flughäfen durch, um Personen zu identifizieren, gegen die Haftbefehle vorliegen. Diese Kontrollen sind Teil der Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen und dienen der Strafverfolgung.