Die Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD hat nach den Landtagswahlen in Ostdeutschland und der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags neue Brisanz erlangt. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) äußerte sich in einem Interview mit dem Spiegel skeptisch über die Erfolgsaussichten eines bundesweiten Verbotsantrags. Wie die Zeit berichtet, sieht Badenberg die Hürden für ein solches Verfahren als "zu Recht hoch" an. Sie warnte vor der Gefahr, vor dem Verfassungsgericht zu scheitern. "Die Gefahr, vor dem Verfassungsgericht zu verlieren, ist groß", wird Badenberg im Spiegel zitiert. Für ein Verbot müsse der AfD nicht nur nachgewiesen werden, dass sie verfassungsfeindlich sei, sondern auch, dass sie aktiv und planvoll an der Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung arbeitet.
Badenberg, die frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes, sieht hingegen in Verboten einzelner Landesverbände eine realistischere Option. "Ein Antrag, die AfD in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu verbieten, hätte echte Erfolgschancen”, so Badenberg gegenüber dem Spiegel. Diese Landesverbände werden vom Verfassungsschutz bereits als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft, wie unter anderem der Deutschlandfunk berichtet. Auch ein Verbot der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative hält Badenberg für eine prüfenswerte Möglichkeit. Darüber hinaus brachte sie den Entzug von Grundrechten für einzelne AfD-Politiker ins Spiel.
Wie die Tagesschau berichtet, plant eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungsmäßigkeit der AfD prüfen zu lassen. Ob dieser Antrag im Parlament Rückhalt findet, ist derzeit noch offen. Der Tagesspiegel berichtet, dass die AfD auf die Debatte bisher gelassen reagiert und die Vorstöße als Kampagne gegen die Partei darstellt.
Die juristischen Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Wie die Zeit in ihrer Analyse darlegt, müssen für ein Verbot nicht nur verfassungsfeindliche Ideen nachgewiesen werden, sondern auch eine "kämpferische, aggressive Haltung", mit der die Partei an der Beseitigung der demokratischen Grundordnung arbeitet. Die Herausforderung besteht darin, diese aggressive Haltung nicht nur einzelnen Mitgliedern, sondern der Partei als Ganzes nachzuweisen. Der Verfassungsschutz stuft die AfD auf Bundesebene bisher als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Eine Hochstufung zu "gesichert rechtsextrem" hätte für ein Verbotsverfahren eine wichtige Indizwirkung, so die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff in der Zeit.
Neben den juristischen Herausforderungen birgt ein Parteiverbotsverfahren auch politische Risiken. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht würde die AfD stärken und könnte zu einer weiteren Radikalisierung ihrer Wählerschaft führen, so die Zeit. Auch die Reaktion der AfD-Wähler auf ein Verbot ist ungewiss. Viele könnten sich vom politischen System abwenden.
Die Debatte um den Umgang mit der AfD wird die politische Landschaft in Deutschland weiter beschäftigen. Ob ein Verbotsverfahren letztendlich der richtige Weg ist, bleibt umstritten.
Quellen:
- Zeit Online: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-09/afd-verbotsverfahren-antrag-bundestag-bundesverfassungsgericht-faq - Spiegel Online: (Referenz im Text) - Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunk.de/afd-verbot-102.html - Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-verfahren-bundestag-100.html - Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/berlin/umgang-mit-der-afd-senatorin-warnt-vor-afd-verbotsverfahren-auf-bundesebene-12633347.html - Stern: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/berlin-brandenburg/umgang-mit-der-afd--senatorin-warnt-vor-afd-verbotsverfahren-auf-bundesebene-35192860.html - Volksstimme: https://www.volksstimme.de/panorama/joy-denalane-und-max-herre-besingen-ihre-geschichte-3942188 und https://www.volksstimme.de/panorama/jugendliche-sollen-in-klimaraten-mitwirken-konnen-3942187 - Stern: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/mecklenburg-vorpommern/kriminalitaet--18-jaehriger-soll-mehr-als-30-straftaten-begangen-haben-35192866.html?utm_campaign=alle&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard