Ein 33-jähriger Mann, der seinen Vater und Onkel in Hamburg-Billstedt erstochen hat, ist vom Landgericht Hamburg in die Psychiatrie eingewiesen worden. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/04/vater-und-onkel-getoetet-taeter-muss-in-psychiatrie) berichtet, stand der Mann wegen Mordes und Totschlags vor Gericht. Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas sprach ihn jedoch frei, da von Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt auszugehen sei.
Die Tat ereignete sich im Februar. Vater und Onkel hatten laut NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Vater-und-onkel-erstochen-Prozess-in-Hamburg-gestartet,prozess9150.html) versucht, den 33-Jährigen zu einer psychiatrischen Behandlung zu bewegen und begleiteten ihn an besagtem Tag zu einem Arzt, um eine Einweisung zu veranlassen. Der Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hamburg-schleswig-holstein/mordprozess-in-hamburg--vater-und-onkel-getoetet---taeter-muss-in-psychiatrie-35282752.html) berichtet, dass der Mann die Tat aus Wut über diesen vermeintlichen Verrat begangen habe. Über seinen Anwalt räumte er die Tat ein, wie n-tv (https://www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-schleswig-holstein/Vater-und-Onkel-getoetet-Taeter-muss-in-Psychiatrie-article25409421.html) berichtet.
Ein im Prozessverlauf angehörter Psychiater empfahl laut NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Vater-und-onkel-erstochen-Psychiater-sagt-aus-und-uebt-Kritik,prozess9362.html) die Unterbringung in der Psychiatrie und kritisierte gleichzeitig die Hürden für Zwangseinweisungen in Hamburg. Der Angeklagte gab laut Süddeutscher Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/panorama/mordprozess-vater-und-onkel-tot-angeklagter-habe-zugestochen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240726-930-185390) den Druck seines Vaters als Motiv für die Tat an.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung plädierten für die Einweisung. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, will die Verteidigung laut sat1 regional (https://www.sat1regional.de/newsticker/vater-und-onkel-getoetet-unterbringung-in-psychiatrie/) keine Rechtsmittel einlegen. Richterin Woitas bezeichnete den Fall laut shz (https://www.shz.de/lokales/blaulicht-hh/artikel/mordprozess-hamburg-einweisung-in-psychiatrie-gefordert-48074710) als „besonders tragisch“.