Das Leipziger Dienstgericht für Richter hat entschieden, dass der ehemalige AfD-Politiker und Richter Jens Maier seine Pensionsansprüche nicht verliert. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/28/afd-politiker-jens-maier-behaelt-pensionsansprueche) berichtet, war Maier vor zwei Jahren aufgrund von Dienstpflichtverletzungen vorzeitig pensioniert worden. Das sächsische Justizministerium hatte Disziplinarklage eingereicht und Maiers vollständige Entfernung aus dem Dienst gefordert, was den Verlust seiner Pension zur Folge gehabt hätte.
Die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner begründete die Entscheidung damit, dass die gegen Maier erhobenen Vorwürfe nicht in vollem Umfang bestätigt werden konnten und für die Höchststrafe – die Entfernung aus dem Dienst und den Verlust der Pensionsansprüche – nicht ausreichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem ehemaligen Richter wurden vom Justizministerium unter anderem Äußerungen aus dem Jahr 2017 zur Last gelegt. So soll er die Taten des norwegischen Attentäters Anders Breivik mit dessen „Verzweiflung“ erklärt haben. Außerdem soll er auf seiner Facebook-Seite über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka geschrieben haben: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“. Das Ministerium sah darin einen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot und die Pflicht zur Verfassungstreue. Maier selbst bestritt die Vorwürfe in der Verhandlung. Laut Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/sachsen/richter-vor-gericht--afd-politiker-jens-maier-behaelt-pensionsansprueche-35267698.html) behauptete er, den Facebook-Post über Slomka nicht selbst verfasst zu haben und die Worte stammten nicht von ihm.
Wie der MDR (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/afd-richter-maier-klage-ruhestand-rechtsextremist-100.html) berichtet, stützte ein als Zeuge geladener Journalist Maiers Aussagen zu Breivik. Der Journalist sagte aus, er habe die betreffende Rede im Livestream verfolgt und mitgeschrieben, die Notizen seien jedoch nicht mehr auffindbar.
Jens Maier war seit 1992 im sächsischen Justizdienst tätig, zunächst als Staatsanwalt, später als Richter in Dresden. Von 2017 bis 2021 war er Bundestagsabgeordneter der AfD. Der sächsische Verfassungsschutz stufte ihn 2020 als rechtsextrem ein. Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag beabsichtigte Maier, in den Richterdienst zurückzukehren. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Oktober 2023 die Entscheidung des Dienstgerichts, Maier in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Er darf nicht mehr als Richter arbeiten.
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