Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Bewohnerparkzone Grindelhof im Stadtteil Rotherbaum für rechtswidrig befunden. Wie die Zeit berichtet, bestätigte das Gericht damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Mai. Als einen Grund nannte ein Gerichtssprecher die Überschreitung der maximal zulässigen Ausdehnung von 1.000 Metern Luftlinie. Die Rechtswidrigkeit der Parkzone und die Klage einer Anwohnerin wurden auch von den Eimsbütteler Nachrichten thematisiert.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt Hamburg kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Der Stern zitiert eine Sprecherin der Verkehrsbehörde, die die Prüfung der Urteilsbegründung ankündigte. Im Falle einer Rechtskräftigkeit werde die Bewohnerparkzone Grindelhof den Gerichtsvorgaben entsprechend angepasst.
Das Oberverwaltungsgericht kritisierte nicht das Prinzip der Bewohnerparkzonen an sich. Im konkreten Fall des Grindelhofs sei die Beschilderung in den Übergangsbereichen zu anderen Bewohnerparkzonen für ortsfremde Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend verständlich, so ein Gerichtssprecher. Auch für Anwohner mit Parkausweis sei die Gültigkeit ihres Parkrechts nicht eindeutig erkennbar. Ähnliche Schwierigkeiten hinsichtlich Größe und Beschilderung von Bewohnerparkzonen gab es laut Nordschleswiger auch in Altona im Bereich des Kinderkrankenhauses.
Die Verkehrsbehörde gibt an, dass etwa 200 Anwohner von der Entscheidung betroffen sind. Diese sollen einer angrenzenden Parkzone zugewiesen und automatisch neue, kostenlose Parkausweise erhalten, so die Behördensprecherin. Die übrigen 1.370 Parkausweise behalten ihre Gültigkeit. Auch die vom Gericht bemängelten Überlappungszonen sollen angepasst werden. Wie das Tageblatt berichtet, hatte die Verkehrsbehörde nach dem ersten Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt.
Die Verkehrsbehörde erklärt, sich auf Bundesebene für flexiblere Regelungen bei Bewohnerparkzonen einzusetzen. Man wolle die Zonen besser an die Gegebenheiten vor Ort anpassen können. Die Verkehrsministerkonferenz habe sich bereits 2022 der Hamburger Forderung nach einer Erweiterung des Zuschnitts auf 1.500 x 1.500 Meter angeschlossen. Diese Flexibilisierung würde vielen Städten und Gemeinden die Anpassung von Bewohnerparkgebieten erleichtern. Auch Sat.1 Regional berichtete über das Gerichtsurteil und die Reaktionen der Verkehrsbehörde.