Ein neuer Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wurde in Schleswig-Holstein unterzeichnet. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, beende der neue Vertrag ein „jahrelanges juristisches Tauziehen“, so Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). Der Vertrag wurde zwischen dem Land Schleswig-Holstein, den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den Verbänden der Leistungserbringer geschlossen.
Ziel des Vertrags ist es, die Grundlage für die Erbringung und Vergütung der Leistungen der Eingliederungshilfe neu zu regeln. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung die notwendige Unterstützung bieten, um gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Touré betonte, der Vertrag solle sicherstellen, dass jeder Mensch mit Behinderung in Schleswig-Holstein die Möglichkeit habe, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das Abkommen bilde das Fundament für bedarfsgerechte Leistungen und die Gestaltung individueller Teilhabeangebote.
Der Landesrahmenvertrag orientiert sich am Leitgedanken der Personenzentrierung. Wie das Ministerium mitteilte, sollen individuelle Bedarfe unabhängig vom Ort der Leistungserbringung erfüllt werden. Umfang und Inhalte der Leistungen werden über einen Leistungskatalog definiert. Wie die Zeit berichtet, stammt der letzte Landesrahmenvertrag aus dem Juni 2019. Damals blieben inhaltliche Fragen zwischen Land und Verbänden offen, was zur Erlassung einer weitergehenden Verordnung durch die Landesregierung führte. Gegen diese Verordnung klagten die Verbände.
Mit dem neuen Landesrahmenvertrag wird dieser Rechtsstreit nun beigelegt. Touré erklärte, es liege nun endlich wieder eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Vertragspartnern vor. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Ausgaben für die Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein auf rund eine Milliarde Euro. Davon trug das Land etwa 870 Millionen Euro, die restlichen Kosten übernahmen die Kreise und kreisfreien Städte. Die Eingliederungshilfe kommt rund 32.000 Menschen mit Behinderung im nördlichsten Bundesland zugute.
Die Bedeutung des neuen Rahmenvertrags wird auch in anderen Medien hervorgehoben. So berichtet beispielsweise der Stern über die Unterzeichnung und die damit verbundenen Neuerungen. Auch der BTHG-Kompass bietet Informationen zum Vertragsrecht im Kontext der Eingliederungshilfe. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betont die Bedeutung der Personenzentrierung und der Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.
Die Unterzeichnung des neuen Rahmenvertrags markiert einen wichtigen Schritt für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein. Die Einigung zwischen allen Beteiligten schafft Klarheit und Planungssicherheit für die Zukunft.
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