19.10.2024
Elektromobilität und die Zukunft der Garage

Das Hin und Her beim E-Auto und die zweckentfremdete Garage

Die Elektromobilität steht vor großen Herausforderungen, nicht nur technologischer, sondern auch politischer Natur. Wie Stella Li, eine Führungskraft des chinesischen Elektroautobauers BYD, gegenüber der FAZ berichtet, herrscht in China deutlich mehr Planungssicherheit für die kommenden Jahre. "In China haben wir Hersteller Klarheit für die nächsten zehn, zwanzig Jahre. Hier in Europa dagegen geht es vor und zurück.", so Li. Diese Unsicherheit durch politische Entscheidungen bremst laut Li die Kaufbereitschaft der Kunden für E-Autos. Während China konsequent auf Elektromobilität setzt, würden einige europäische Hersteller wieder verstärkt auf Verbrenner setzen. Li warnt: "Aber wenn in fünf Jahren die ganze Welt auf E-Autos umsteigt, dann sind sie nicht bereit dafür, weil sie nicht investiert haben. Langfristig ist das sehr gefährlich. Das wird diese Autohersteller umbringen.“ (Quelle: FAZ.NET)

Doch nicht nur die Zukunft des Autos, auch die Nutzung der Garage wirft Fragen auf. Immer häufiger dienen Garagen als Erweiterung des Wohnraums und werden als Lagerraum zweckentfremdet. Obwohl es auf den ersten Blick nach dem Recht des Eigentümers aussieht, ist die Rechtslage komplexer.

In vielen Kommunen existieren Stellplatzsatzungen, die die Anzahl der benötigten Stellplätze pro Wohneinheit regeln. Dies soll sicherstellen, dass Fahrzeuge nicht am Straßenrand geparkt werden und den Verkehr behindern. Allerdings besteht keine Pflicht, die Garage auch tatsächlich zum Abstellen des Autos zu nutzen. Der ADAC bestätigt, dass man sein Auto abstellen könne, wo man möchte. Dennoch warnt der Automobilclub davor, die Garage als Lagerraum zu nutzen, da dies gegen gesetzliche Vorschriften, die Garagenordnung oder den Mietvertrag verstoßen kann.

Besonders in dicht besiedelten Gebieten, in denen Parkplätze rar sind, wird die Zweckentfremdung von Garagen zum Problem. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet von einem Fall in Rheinhessen, bei dem ein Hausbesitzer seine Garage komplett als Lagerraum nutzt, während sein Fahrzeug dauerhaft auf dem Bürgersteig abgestellt wird. (Quelle: FAZ.NET)

Die Rechtslage ist nicht einheitlich und variiert je nach Bundesland und Kommune. In den meisten Fällen ist es jedoch nicht erlaubt, die Garage dauerhaft als Lagerraum, Werkstatt oder Hobbyraum zu nutzen. Erlaubt ist in der Regel die Lagerung von Gegenständen, die zum Fahrzeug gehören, wie Reifen oder Dachgepäckträger. Auch die Lagerung von Kraftstoffen ist oft nur in begrenztem Umfang gestattet.

Wer seine Garage zweckentfremdet, riskiert ein Bußgeld. Im Extremfall kann sogar eine Abrissverfügung oder die Kündigung des Mietvertrags drohen. Daher sollten Garagennutzer die rechtlichen Vorgaben ihrer Kommune genau prüfen.

Darf ich meine Garage als Lager nutzen?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Grundsätzlich gilt: Garagen sind in erster Linie zum Abstellen von Fahrzeugen gedacht. Die Antwort auf diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Grundsätzlich gilt: Garagen sind in erster Linie zum Abstellen von Fahrzeugen gedacht. Die Nutzung als Lagerraum ist nur eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Was ist erlaubt?

    - Geringe Mengen an Kfz-Zubehör, wie Reifen, Schneeketten, Werkzeug - In der Regel ist die Lagerung von Fahrrädern erlaubt, sofern genügend Platz für das Fahrzeug bleibt. - Manche Garagenverordnungen erlauben die Lagerung von Kraftstoffen in begrenztem Umfang und unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.

Was ist verboten?

    - Dauerhafte Nutzung als Lagerraum für Möbel, Hausrat oder andere Gegenstände, die nicht zum Fahrzeug gehören - Einrichtung einer Werkstatt oder eines Hobbyraums - Lagerung von brennbaren oder gefährlichen Stoffen, wie Gasflaschen oder Farben

Was tun bei Platzmangel?

Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Menschen in Städten leben und gleichzeitig immer mehr Dinge besitzen, ist der Platz in den eigenen vier Wänden oft begrenzt. Die Garage scheint da eine willkommene Ausweichmöglichkeit zu sein. Doch wer seinen Keller oder Dachboden als Lagermöglichkeit nutzt und die Garage für ihr Auto freihalten möchte, sollte sich über alternative Lagermöglichkeiten informieren.

So bieten viele Unternehmen die Möglichkeit, Lagerraum anzumieten. Diese sogenannten Selfstorage-Lager gibt es in verschiedenen Größen und Preisklassen. Sie eignen sich ideal für die kurz- oder langfristige Einlagerung von Möbeln, Hausrat oder anderen Gegenständen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zweckentfremdung von Garagen ein komplexes Thema ist, das viele rechtliche und praktische Fragen aufwirft. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vorab bei seiner Gemeinde oder Stadt informieren, welche Regelungen vor Ort gelten.

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