19.10.2024
Erwerbsmigration in Deutschland: Neue Visa und Regelungen für Fachkräfte
Erwerbsmigration in Deutschland

Erwerbsmigration: Deutschland stellt Zehntausende Visa für Erwerbszwecke aus

Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 hat das Auswärtige Amt in Deutschland über 80.000 Visa für Personen ausgestellt, die in Deutschland arbeiten möchten. Diese Visa betreffen insbesondere Fachkräfte, von denen mehr als die Hälfte, also über 40.000, als qualifiziert eingestuft werden. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, in dem rund 37.000 Visa an Fachkräfte vergeben wurden, ist ein Anstieg in der Zahl der ausgestellten Visa zu beobachten.

Hintergrund der Erwerbsmigration

Die Erwerbsmigration hat in Deutschland durch die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das im März 2020 in Kraft trat, an Bedeutung gewonnen. Dieses Gesetz wurde mit dem Ziel erlassen, den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu fördern. Ein zentraler Bestandteil der Regelungen ist die Vereinfachung des Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt für Fachkräfte mit entsprechenden Qualifikationen.

Chancenkarte

Ein weiterer wichtiger Schritt in der Erwerbsmigrationspolitik ist die Einführung der sogenannten Chancenkarte, die am 1. Juni 2024 in Kraft trat. Diese Karte richtet sich an Fachkräfte, die eine im Erwerbsland staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einen entsprechenden Hochschulabschluss vorweisen können. Auch Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch sind Voraussetzung. Interessierte können Punkte sammeln, die auf Kriterien wie Sprachniveau, Berufserfahrung, Alter und Bezug zu Deutschland basieren, um sich für die Chancenkarte zu qualifizieren.

Bislang wurden jedoch nur knapp 200 Visa auf Grundlage dieser neuen Regelung erteilt, was darauf hindeutet, dass die Chancenkarte noch nicht den erhofften Einfluss auf die Zahl der Erwerbsmigranten hat.

Erleichterungen für Fachkräfte

Seit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im November 2023 können Fachkräfte ohne vorheriges Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten, sofern sie ein Arbeitsplatzangebot mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro haben. Dies gilt auch für Arbeitgeber, die tarifgebunden sind, da in diesem Fall eine Entlohnung gemäß Tarifvertrag ausreichend ist.

Diese Regelung soll den Fachkräftemangel in Deutschland bekämpfen, da viele Branchen dringend auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sind. Die Erleichterungen sollen dazu führen, dass Deutschland für internationale Fachkräfte attraktiver wird.

Digitalisierung des Visumverfahrens

Ein weiterer Aspekt der Reformen ist die angestrebte Digitalisierung des Visumverfahrens. Bis zum 1. Januar 2025 soll das nationale Visumverfahren umfassend digitalisiert werden, was die Beantragung von Visa für potenzielle Erwerbsmigranten erheblich vereinfachen soll. Eine schnellere Bearbeitung der Anträge wird angestrebt, um die Wartezeiten an deutschen Auslandsvertretungen zu verkürzen.

Situation der Arbeitskräfte aus dem Westbalkan

Zusätzlich wurden die Möglichkeiten für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten erweitert. Diese Regelungen ermöglichen es Personen aus diesen Ländern, ebenfalls einfacher nach Deutschland zu kommen, um hier zu arbeiten. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger bleibt weiterhin ein wichtiges Element, da sie das Recht haben, ihren Arbeitsplatz innerhalb der Europäischen Union frei zu wählen.

Fazit

Die Entwicklungen in der Erwerbsmigration zeigen, dass Deutschland aktiv daran arbeitet, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Die neuen Regelungen, die Einführung der Chancenkarte und die Digitalisierung des Visumverfahrens sind Schritte in die richtige Richtung, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie sich die Zahlen der Erwerbsmigranten in den kommenden Monaten entwickeln werden und ob die neuen Maßnahmen die gewünschte Wirkung zeigen.

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