19.10.2024
Neue Chancen gegen den Fachkräftemangel: Deutschland setzt auf internationale Arbeitskräfte
In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel in Deutschland eine der größten Herausforderungen für die Wirtschaft darstellt, rückt die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte zunehmend in den Fokus von Unternehmen. Mit der zweiten Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die am 1. März in Kraft tritt, eröffnen sich für Arbeitgeber neue Möglichkeiten, um temporär Personal aus dem Ausland zu rekrutieren und so Engpässe in Spitzenzeiten zu überbrücken. Die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung, die Teil dieser Gesetzesnovelle ist, ermöglicht es insbesondere in Branchen mit saisonalen Schwankungen, wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder an Flughäfen, ausländische Arbeitskräfte für bis zu acht Monate zu beschäftigen. Ein wesentlicher Vorteil dieser Regelung ist, dass eine Berufsausbildung oder ein Studium für die Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht erforderlich sind. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) spielt in diesem Prozess eine zentrale Rolle, da sie für die Prüfung der Voraussetzungen und die Festlegung eines Kontingents verantwortlich ist. Für das Jahr 2024 hat die BA ein Kontingent von 25.000 Zustimmungen für alle Branchen festgelegt, ausgenommen sind Erntehelfer in der Landwirtschaft. Vanesa Ahuja, BA-Vorständin für das internationale Geschäft, betont, dass diese Regelung nicht nur Arbeitgebern, sondern auch dem Arbeitsmarkt zugutekommt. Sie ermöglicht es, auf Bedarfsspitzen flexibel zu reagieren und den Arbeitsmarkt zu stabilisieren, indem sie kurzfristig Arbeitskräfte anwerben und nach den geltenden tariflichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig beschäftigen können. Die Rekrutierung der Arbeitskräfte erfolgt durch die Unternehmen selbst. Die BA prüft die Voraussetzungen, zu denen unter anderem eine inländische Beschäftigung von mindestens 30 Stunden pro Woche, die Bindung des Arbeitgebers an einen Tarifvertrag und eine Vergütung zu den geltenden tariflichen Bestimmungen gehören. Zudem müssen die Arbeitgeber die Reisekosten der ausländischen Arbeitskräfte übernehmen. Die neue Regelung wird von Arbeitgebern und Branchenverbänden begrüßt, da sie die Möglichkeit bietet, auf kurzfristige Personalengpässe zu reagieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Gleichzeitig werden Bedenken laut, dass langfristige Lösungen für den Fachkräftemangel gefunden werden müssen, die eine nachhaltige und qualifizierte Ausbildung und Integration von Arbeitskräften beinhalten. Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ist somit ein Baustein im Rahmen der Bemühungen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu adressieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese Maßnahme in der Praxis bewährt und welche langfristigen Auswirkungen sie auf den Arbeitsmarkt haben wird.
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