Ein schwerwiegender Fehler im Justizprüfungsamt Hessen hat dazu geführt, dass 172 Rechtsreferendare die Prüfung im Fach Arbeits- und Wirtschaftsrecht wiederholen müssen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtet, wurden die Prüfungsbögen versehentlich mit einem Teil der Lösungen abgedruckt. Der Fehler sei vermutlich beim Druckvorgang entstanden, so ein Sprecher des hessischen Justizministeriums gegenüber der F.A.Z.
Die betroffenen Referendare müssen die Prüfung nun am Mittwoch nachholen. Das Prüfungsamt bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten und die zusätzliche Belastung für die Prüflinge, betont aber die Unumgänglichkeit der Nachklausur in dieser Situation. In einem Schreiben an die Betroffenen, das der F.A.Z. vorliegt, entschuldigt sich der Präsident des Justizprüfungsamtes persönlich für die Umstände und bietet seine Unterstützung bei Fragen zum weiteren Prüfungsablauf an.
Als Konsequenz aus dem Vorfall wird die abschließende Kontrolle der Prüfungsbögen künftig von einer zusätzlichen Person mit Befähigung zum Richteramt durchgeführt, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden. Die Panne wirft ein Schlaglicht auf die hohen Anforderungen an angehende Juristen und die damit verbundene Belastung. Die FDP-Politikerin Marion Schardt-Sauer kritisiert die Diskrepanz zwischen den hohen Leistungsansprüchen an die Prüflinge und dem Fehler des Justizprüfungsamtes. Sie fordert Justizminister Christian Heinz (CDU) auf, die Verantwortung zu übernehmen und den Vorgang lückenlos aufzuklären, wie die F.A.Z. berichtet.
Auch der Hessische Rundfunk (HR) berichtete über den Vorfall und zitierte Prüflinge, die den Fehler in den Aufgabenzetteln entdeckt hatten. Demnach waren alle Standorte des Justizprüfungsamts betroffen, an denen die Klausur geschrieben wurde. Das Ministerium betonte die Wichtigkeit der Prüfungsleistung der Kandidaten und bedauerte den Vorfall. Die Ursache der Panne werde umfassend aufgeklärt. Die FDP-Sprecherin für Justiz im Landtag, Marion Schardt-Sauer, forderte neben der Aufklärung der Panne auch eine Überprüfung der Kontrollmechanismen, so der HR.
Die Arbeitsrechtklausur ist eine von acht schriftlichen Prüfungen im zweiten Staatsexamen. Zusätzlich müssen die Referendare eine mündliche Prüfung absolvieren. Das zweite Staatsexamen ist Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt und die Arbeit als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Jurist im höheren Verwaltungsdienst. Es folgt auf das zweijährige Referendariat nach dem Jurastudium.
Die Wiederholungsprüfung findet am kommenden Mittwoch statt. Das Ministerium sicherte den Prüflingen Unterstützung bei Fragen und Anliegen zur Nachholklausur zu und informierte sie bereits am Nachmittag über den neuen Termin. Bis dahin werde man alles dafür tun, dass dieser Vorfall ein einmaliges Ereignis bleibe, so der Sprecher des Justizministeriums.
Die Diskussion über die Herausforderungen im Jurastudium und Referendariat wird auch auf anderen Plattformen geführt. So thematisiert der Artikel "Jura: Im Examen durchgefallen – was nun?" auf anwaltsblatt.de die Möglichkeiten und Alternativen für diejenigen, die das Examen nicht bestanden haben. Auch das Forum "Zur letzten Instanz" bietet Rechtsreferendaren eine Plattform zum Austausch über Fragen rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und das zweite Staatsexamen. Der Blog juratopia.de gibt Tipps zur Wiederholung des materiellen Rechts im Referendariat und betont die Bedeutung von Schwerpunkten und anwendungsbezogenem Lernen.
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