21.11.2024
Feiertagsruhe Missachtet Baustellenkontrollen am Buß- und Bettag in Sachsen

Kontrollen am Buß- und Bettag: Feiertagsruhe auf Baustellen in Sachsen missachtet

Am Buß- und Bettag, einem stillen Feiertag in Sachsen, wurden auf neun Baustellen Verstöße gegen die vorgeschriebene Feiertagsruhe festgestellt. Elf Unternehmen mit insgesamt 49 Beschäftigten wurde die Weiterarbeit untersagt, wie die Landesdirektion Sachsen mitteilte. Kontrolleure überprüften am Mittwoch die Einhaltung der Ruhezeit. Die betroffenen Firmen werden nun angehört. Laut Gesetz müssen Sonn- und Feiertage arbeitsfrei sein, Ausnahmen sind nur nach vorherigem Antrag möglich. Diese Information wurde von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verbreitet und von der ZEIT online veröffentlicht (https://www.zeit.de/news/2024-11/21/kontrollen-arbeit-trotz-feiertag-auf-baustellen).

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeit an Feiertagen und schreibt grundsätzlich eine Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen vor. Ausnahmen sind in bestimmten Bereichen, wie Krankenhäusern, Gastronomie oder Verkehrsbetrieben, zulässig, wenn die Arbeiten nicht an Werktagen ausgeführt werden können. Wie der Zoll auf seiner Website erläutert, sind Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz detailliert geregelt (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Allgemeine-Arbeitsbedingungen/Arbeitszeit/arbeitszeit_node.html). Auch die Handwerkskammer (HWK) informiert über die rechtlichen Bestimmungen für handwerkliche Arbeiten an Feiertagen und betont die Bedeutung der Feiertagsruhe (https://www.hwk.de/handwerkliche-arbeiten-an-feiertagen-was-rechtlich-gilt/).

Der Buß- und Bettag ist nur noch in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. Die damit verbundenen Kosten für die Arbeitnehmer in Sachsen, die höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen als in anderen Bundesländern, wurden in der Freien Presse thematisiert (https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/kontrollen-arbeit-trotz-feiertag-auf-baustellen-artikel13605847).

Quellen:

Weitere
Artikel